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Melderegisterauskunft

Jeder, der in Neu-Ulm gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

Einfache Melderegisterauskunft

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
    sowie
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Erweiterte Melderegisterauskunft

Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden.

Online-Terminvereinbarung

Zur Beantragung nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Zur Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com)

Voraussetzungen

Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Identität der Person, über die Auskunft ersucht wird, muss zweifelsfrei festgestellt werden können.
  • Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht verwendet werden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Ausnahme: die betroffene Person hat der Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt).
  • Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist der Zweck anzugeben.

Kosten

  • Schriftliche, einfache Auskunft:  € 10,- zzgl. geltender Portokosten
  • Schriftliche, erweiterte Auskunft: € 15,- zzgl. geltender Portokosten
  • Online-Auskunft: € 8,-

Online-Auskunft

Gelegentliche Nutzer können ohne Registrierung Auskünfte beantragen. Für regelmäßige Anfragen empfiehlt sich die Registrierung als sogenannter Power-User.

Der Online-Dienst steht aktuell leider nicht zur Verfügung.

 

Gelegentliche Nutzer/Privatpersonen

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neu-Ulm zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (8,00 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich. Haben Sie regelmäßig Anfragen, so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen.
 

Power-User und Behörden

Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit, online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen.

Die Stadt Neu-Ulm schließt mit den Nutzern aus der Wirtschaft (Power-User) und den staatlichen Behörden Vereinbarungen zur Nutzung von Online-Melderegisterauskünften ab. 

Kontakt

Ansprechpartner für Power-User:

Peer Gombert
Leiter der Abteilung Bürgerdienste
Tel. (0731) 7050-7300
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: p.gombert@neu-ulm.de

Carolin Häuptle
Tel. (0731) 7050-7310
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: c.haeuptle@neu-ulm.de 

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm