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Personalrat der Stadt Neu-Ulm
Der Personalrat der Stadt Neu-Ulm besteht aus 13 Personalrätinnen und Personalräte, davon 2 Beamtenvertreter, die sich mindestens alle 2 Wochen treffen.
Der Personalrat wird alle 5 Jahre von den Beschäftigten der Stadt Neu-Ulm gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten. Aufgaben und Möglichkeiten ergeben sich aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Ein wesentlicher Grundsatz dabei ist die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben.
Selbstverständlich sind alle Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Stadt Neu-Ulm Personalrat
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
E-Mail: personalrat@neu-ulm.de
Telefon: (0731) 7050-9950