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Fundbüro Neu-Ulm

Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob dieser im Fundbüro abgegeben wurde? Hier können Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen nachlesen.

Kontakt

Stadt Neu-Ulm
Fundbüro
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

Rathaus: Erdgeschoss, Zimmer 21

Tel. (0731) 7050-6110
Fax (0731) 7050-6199
E-Mail: info@neu-ulm.de

Öffnungszeiten 

Montag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)

Virtuelles Fundbüro

Sie haben einen Gegenstand verloren? Dann können Sie diesen auch online suchen. Mit dem virtuellen Fundbüro können Sie sich, unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, erkundigen. Gemeinsam mit der Stadt Ulm wird das virtuelle Fundbüro betrieben. Daher können Sie die Nachforschungen nach Ihrem verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen.

Zum virtuellen Fundbüro

Verlustmeldung machen

Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie sowohl im Fundbüro im Rathaus Neu-Ulm als auch im Bürgerbüro Neu-Ulm (Petrusplatz 15) anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben Ihren Ausweis verloren und möchten mehr Informationen? Dann schauen Sie im Bayerischen Behördenwegweiser nach.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro im Rathaus Neu-Ulm oder im Bürgerbüro am Petrusplatz abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

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Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro fünf Prozent, für den Mehrwert, ab einem Wert von 500 Euro drei Prozent des Wertes. 

Versteigerung von Fundsachen

Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt. Dann werden diese von der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Neu-Ulmer Stadtverwaltung (Tel. 0731/7050-7100) versteigert. Die Versteigerung findet einmal im Jahr statt.

Der Termin wird rechtzeitig vorab in der Tagespresse, in den Mitteilungsblättern sowie auf der städtischen Website angekündigt.