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Mülltrennung und Anlieferung auf dem Wertstoffhof
Zur Anlieferung bei den Wertstoffhöfen sind die aufgeführten Stoffe nach Arten zu trennen (Trennpflicht). Den Anweisungen des Personals insbesondere hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Abfälle zu den einzelnen Abfallarten ist Folge zu leisten.
Entladen schwerer und sperriger Gegenstände (z.B. Sperrmüll und Elektrogeräte): Die Stadt Neu-Ulm kommt ihrer sozialen Verpflichtung nach und beschäftigt Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das betrifft auch den Wertstoffhof Breitenhofstraße.
Die Mitarbeiter im Wertstoffhof können aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in jedem Fall beim Entladen schwerer und sperriger Gegenstände behilflich sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Anlieferung und nehmen Sie bei Bedarf eine zweite Person zum Entladen von Sperrmüll oder Elektrogeräten mit. Vielen Dank!
Sperrmüll
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.
Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll und werden daher nicht angenommen: Hausmüll, Tapetenreste, Renovierungs-, Sanierungs- oder Abbruchabfälle.
Trennung des Sperrmülls beim Beladen: Damit Sie auf dem Wertstoffhof zügig abladen können, empfiehlt sich eine grobe Trennung des Sperrmülls schon beim Beladen Ihres Autos oder Anhängers: Sperrmüllteile aus Holz (Schränke, Regale, Bretter, Spanplatten, Küchenmöbel usw.) kommen in den Altholzcontainer. Andere Sperrmüllteile (Matratzen, Teppiche, Polstermöbel usw.) in die Sperrmüllpresse. Für Sperrmüll aus Holz muss die entsprechende Gebühr bezahlt werden.
Altöle
Altöle müssen gegen Vorlage des Kassenzettels von der Verkaufsstelle kostenlos wieder zurückgenommen werden. Zusätzlich muss für einen ordnungsmäßigen Ölwechsel ein Platz angeboten werden.
Motoren- und Getriebeöle bis maximal 10 Liter können auf dem Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden. Mengen über zehn Liter werden nicht angenommen. Größere Mengen können bei Entsorgungsbetrieben gegen Bezahlung abgegeben werden.
Wichtig: Gießen Sie Altöl NIEMALS in den Ausguss oder in die Kanalisation! Altöl gehört auch nicht in den Haus- oder Sperrmüll.
Bauschutt
Auf dem Wertstoffhof kann Bauschutt kostenlos abgegebenen werden. Bauschutt ist mineralisches Material wie Beton, Ziegel, Kacheln, Fensterglas, Glasbausteine, Sanitärkeramik, Porzellan, feuerfestes Glas,
Bauschutt auf Gipsbasis, z.B. loser Gips, Gipskarton (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell) ohne Anhaftungen wie Styropor, Zement (ohne Sack), Gipsbausteine usw. muss vom mineralischen Bauschutt getrennt und über einen separaten Container entsorgt werden.
Die Gesamtmenge von 0,15 Kubikmeter (= 150 Liter) pro Tag darf nicht überschritten werden.
Elektrogeräte und Energiesparlampen
Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte sowie Photovoltaikmodule (PV-Module) müssen vom Restmüll getrennt und verwertet werden.
Sie können Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos auf dem Wertstoffhof abgeben. Dazu gehören auch Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Leuchtmittel (keine normalen Glühbirnen – diese gehören in den Restmüll).
Infoblatt Entsorgung von Elektrogeräten (PDF)
Kostenlose Anlieferung
Die Abgabe aller Elektro- und Elektronikaltgeräte ist kostenlos. Batterien und Akkus bitte entnehmen. Sie werden ebenfalls auf dem Wertstoffhof angenommen.
Die Anlieferung von größeren Geräten (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Geschirrspüler, Fernsehgeräte usw.) ist aus Kapazitätsgründen auf 5 Geräte insgesamt beschränkt. Größere Mengen nach Absprache (Tel. 7050-6601).
Entladen von Großgeräten
Auch Großgeräte müssen von den Anlieferern selbst entladen werden. Unser Wertstoffhofpersonal kann leider auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in jedem Fall helfen.
Das wird auf dem Wertstoffhof angenommen:
- Haushaltskleingeräte (Toaster, Wecker, Bügeleisen, Kaffeemaschinen...)
- Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Wäschetrockner, Mikrowelle...)
- IT-Geräte (PC, Monitore, Drucker...)
- Unterhaltungselektronik (Fernsehgeräte, DVD-Player...)
- Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Nähmaschinen...)
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Videospiele, elektrische Eisenbahn...)
- Photovoltaikmodule (bis 3 Stück)
- Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (keine Glühbirnen) usw. bis 25 Stück)
NICHT angenommen werden unter anderem:
- Glühbirnen und Halogenlampen (gehören in die Restmülltonne)
- E-Bike-Akkus
E-Bike-Akkus richtig entsorgen
Auf dem Wertstoffhof darf die Stadt Neu-Ulm keine E-Bike-Akkus annehmen!
Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind (nach § 8 des Batteriegesetzes) verpflichtet, vom Endnutzer E-Bike-Akkus, an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Des Weiteren können Sie E-Bike-Akkus mit einem Gewicht von mehr als 500 g bzw. beschädigte Akkus an den folgenden qualifizierten Annahmestellen abgeben:
- Knittel GmbH, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen
- ARS-Tec GmbH, Konrad-Zuse-Straße 6, 89231 Neu-Ulm
- Götz GmbH, Zeppelinstraße 32, 89231 Neu-Ulm
Giftiges Quecksilber
Sowohl Energiesparlampen als auch Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber in geringen Mengen. Quecksilber ist ein Metall, das bei Zimmertemperatur verdunstet. Eingeatmete Dämpfe wirken giftig.
Was tun bei zerbrochenen Energiesparlampen / Leuchtstoffröhren? Trotz des Quecksilbergehaltes der Lampen geht von den Bruchstücken keine sofortige unmittelbare Gefährdung aus. Die Bruchstücke mit einem Blatt Papier aufkehren. Mit einem angefeuchteten Papier-Haushaltstuch kleine Stücke und Staub aufnehmen. Die Bruchstücke und das benutzte Tuch in eine Plastiktüte oder Schraubglas geben und verschließen. Den Raum ca. 30 Minuten gut durchlüften. Nicht staubsaugen, sonst kann das Quecksilber im Raum verteilt werden.
Die eingepackten Scherben dürfen nicht in die Restmülltonne, sondern müssen ebenso wie intakte Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren über den Wertstoffhof oder die Problemmüll-Sammlung entsorgt werden.
Gartenabfälle
Angeliefert werden dürfen nur Gartenabfälle wie Gehölz- und Strauchschnitt bis zu einem Durchmesser von 15 cm, Laub, Grasschnitt, Moos, Stauden usw. Die Gartenabfälle dürfen nur von Grundstücken angeliefert werden, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Trennung der Gartenabfälle
Eine eigene Kompostierung findet auf dem Wertstoffhof nicht statt.
Für eine optimale und kostengünstige Verwertung der Gartenabfälle müssen folgende Fraktionen bitte getrennt angeliefert werden:
- Frisches Gras, Rasenschnitt
- Holzige Gartenabfälle, Äste, Zweige usw. mit einem Durchmesser > 3 cm
- Gemischte Gartenabfälle, wie Laub, Moos, trockenes Gras, Fallobst, Staudenreste, schwache Äste usw.
Benutzungsentgelt
Für private Anlieferer ist die Anlieferung von Gartenabfällen kostenfrei.
Gewerbliche Anlieferer zahlen für die Gesamtmenge das Benutzungsentgelt von 16,00 €/cbm in bar.
Wurzelstöcke
Gegen ein Entgelt von 23,50 €/cbm können auch Wurzelstöcke angeliefert werden.
Keine Annahme von:
Erde, Bodenaushub, Tiereinstreu, Gartenbauhölzer usw. werden nicht angenommen.
Infoblatt Entsorgung befallener Buchsbäume mit der Buchsbaumzünsler-Raupe (PDF)
Kunststoffe zur Verwertung
Seit dem 1. Januar 2022 werden auf dem Wertstoffhof Breitenhofstraße wieder Kunststoffe zur Verwertung gesammelt.
Für die Sammlung von Kunststoffen zur stofflichen Verwertung ist es wichtig diese möglichst sortenrein zu sammeln. Daher darf der Einwurf der Kunststoffprodukte nur nach Zustimmung des Wertstoffhofpersonals erfolgen. Es werden ausschließlich Kunststoffprodukte aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) gesammelt.
Das wird angenommen:
Kunststoffprodukte aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) wie z. B. Eimer, Kanister, Schalen, Wäschekörbe, Wannen., Verpackungen aus PE, PP und PS, Faltkörbe, Stapelkisten, Kunststoffflaschen, Blumentöpfe, Kunststoffdosen, Gießkannen, Regenfässer, Drainagegitter, Haushaltsartikel, Verschlüsse, Plastikkleiderbügel, Schlüsseln, Sandkastenspielzeug, leichte Gartenmöbel, Komposter, Kinderspielzeug aus Plastik ohne Elektrik usw.
Der Einwurf der Kunststoffprodukte darf nur mit Zustimmung des Wertstoffpersonals erfolgen.
Das wird NICHT angenommen:
Generell keine Artikel aus:
- PVC: Bodenbeläge, Kabelkanäle, Kunststofffenster. Rollladenpanzer, usw.
- Polycarbonat (PC): CDs, DVDs usw., Dacheindeckungen aus PC
- Polyamid (PA): Angelschnur, Seile, Fallschirme, Segel, Ballons, Bekleidung, Nylonprodukte, usw.
- Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS): PKW-Kunststoffe, Stoßstangen, Radkappen, Skier, usw.
- Polyethylenterephthalat (PET): Mehrwegflaschen, Filmrollen, Dias, Klebeband, Umreifungsbänder, usw.
- Glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK): Rohre, Kletterhilfen für Pflanzen, Fassaden, usw.
- Elastomere: Gummi, Latex, Silikon, Neopren, usw.
- Generell keine Artikel aus dem Sanitär/Heizungsbereich wie z. B. Heizöltanks, Benzintanks, PVC-Sanitärrohre, Paletten, Schläuche usw.
- Artikel, die nicht aus Kunststoff oder reinem Kunststoff sind, wie z. B. Metall, Stein, Kabel, Elektrogeräte, Stoffe oder andere Textilien, Kunstfasern, Zelte, Teppiche, Teppichleisten, Netze, Schnüre, Farbbänder, Tonerkartuschen, Dacheindeckungen aus Plexiglas, Plexiglas, Bitumen, Dämmstoffe, Styropor, Folien, Weichschaum, Weichkunststoffe, usw.
Sollten Sie Fragen zur Entsorgung der nicht angenommenen Artikel haben, wenden Sie sich direkt an den Mitarbeiter Vorort oder kontaktieren Sie die Abfallberatung der Stadt Neu-Ulm.
Wertstoffhof Breitenhofstraße
Breitenhofstraße 166
89233 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-6601 und -6613
Fax (0731) 7050-6699
E-Mail: abfall@neu-ulm.de