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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz in verschiedene Sondereigentumseinheiten (Eigentumswohnungen) aufgeteilt werden soll, wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Erst wenn dieses Dokument vorliegt, kann ein Notar die Teilung des Gebäudes in verschiedene Sondereigentumseinheiten erklären.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Abteilung Bauordnung der Neu-Ulmer Stadtverwaltung erstellt.
Voraussetzungen
Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, muss das Gebäude aufteilbar sein. Das heißt, dass die unterschiedlichen Einheiten baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sein müssen. Ein eigener abschließbarer Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum muss außerdem vorhanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Antragsformular: Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF) - Lageplan bzw. Katasterauszug (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Aufteilungspläne (sämtliche Bauzeichnungen: Grundrisse mit Eintrag der künftigen Sondereigentumsnummer, Ansichten und Schnitte) im Maßstab 1:100
Die Plansätze sind mindestens 3-fach vorzulegen.
Kosten
75,- € pro Einheit
Ansprechpartner
Ralf Fink
Abteilung Bauordnung
Tel. (0731) 7050-1214
Fax (0731) 7050-1299
E-Mail: r.fink@neu-ulm.de
Zimmer 311, 3. Stock
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm