Haupt Inhalt

Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum

Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt. Hierzu ist ein Antrag beim Dezernat 3/Straßen- und Brückenbau zu stellen.
 

Antragsformular

Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum (PDF) 

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an aufgrabung@neu-ulm.de und fügen Sie entsprechende Planunterlagen bei, aus dem der Umfang der Aufgrabung hervorgeht.

Nach erfolgter Bearbeitung (ca. 15 Werktage) erhalten Sie einen Zustimmungsbescheid zur Benutzung des öffentlichen Straßengrundes sowie eine VMS-Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie beim Dezernat 3/Straßen- und Verkehrsrecht einen Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird nur erteilt, wenn der Antrag auf Aufgrabung genehmigt ist.
 

Ansprechpartner

Thilo Müller
Dezernat 3, Abteilung Straßen- und Brückenbau
Tel. (0731) 7050-4107
Fax (0731) 7050-4199
E-Mail: t.mueller@neu-ulm.de 

Thomas Seiffert
Dezernat 3, Abteilung Straßen- und Brückenbau
Tel. (0731) 7050-4104
Fax (0731) 7050-4199
E-Mail: t.seiffert@neu-ulm.de 

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm