Haupt Inhalt

Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren und für Sonderbauten

Es gibt Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren und für Sonderbauten (bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung, in Art. 2 Abs. 4 BayBO abschließend aufgezählt).

 

Baugenehmigungen für Sonderbauten

Für Sonderbauten ist regelmäßig das Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 60 Bayerische Bauordnung (BayBO) durchzuführen. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften Prüfungsgegenstand sind. Auch andere öffentlich-rechtliche Anforderungen werden geprüft, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird.

 

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird ein Bauantrag auf seine Übereinstimmung mit den in Art. 59 BayBO festgelegten Kriterien geprüft.

Bestandteile des eingeschränkten Prüfumfangs sind:

  • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z.B. Art und Maß der Nutzung; Bauweise; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll; Einfügung in die nähere Eigenart der Umgebung; Erschließung)
  • Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (z.B. Stellplatzsatzung)
  • beantragte Abweichung von bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften
  • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird (z.B. nach Denkmalschutzrecht)

Bei Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayBO) wird der Brandschutznachweis bauaufsichtlich geprüft, sofern dies ausdrücklich beantragt wurde. Andernfalls sind die entsprechenden Bescheinigungen eines Prüfsachverständigen vorzulegen.

Für die Einhaltung aller Anforderungen sind der Bauherr und die am Bau Beteiligten (z.B. der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind von einem Bauvorlageberechtigten (näher aufgezählt in Art. 61 BayBO) zu erstellen und in mindestens dreifacher Ausführung, jeweils in Mappen geheftet, bei der Abteilung Bauordnung (Stadt Neu-Ulm, Abteilung Bauordnung, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm) einzureichen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antragsformulare (siehe Hinweis weiter unten)
  • Baubeschreibung (§ 9 der Bauvorlagenverordnung -BauVorlV-) 
  • Katasterauszug (Maßstab 1:1000) mit Eigentümerverzeichnis, nicht älter als sechs Monate (beides erhältlich bei der Abteilung Geoinformation und Vermessung der Stadt Neu-Ulm oder beim Vermessungsamt Günzburg)
  • detaillierte Lageplandarstellung im Maßstab 1:1000 (§ 7 Abs. 3 BauVorlV)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Darstellung der vorhandenen und geplanten Geländeoberfläche (§ 8 BauVorlV)
  • Berechnungen wie Wohn- und Nutzflächen, Grund- und Geschossfläche (Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ)), umbauter Raum, Baukosten (§ 9 BauVorlV)
  • Entwässerungspläne
  • gegebenenfalls Freiflächengestaltungsplan bzw. Stellplatzplan (z.B. bei Lage des Bauvorhabens im Außenbereich oder in entsprechenden Bebauungsplänen, örtliche Bauvorschriften)
  • Erhebungsbogen des Bayerischen Landesamtes für Statistik
  • In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich sein.

 

Kosten

1 vom Tausend (v.T.) bis 4 vom Tausend der amtlich ermittelten Baukosten, unter anderem abhängig von der Lage des Vorhabens (Bebauungsplangebiet, unbeplanter Innen- oder Außenbereich).

 

Formulare

  • Bauantrag (PDF)
  • Baubeschreibung zum Bauantrag (PDF)
  • Erhebungsbogen Baugenehmigungen

Alle Bauantragsformulare finden Sie auf unserer Seite Formulare im Abschnitt "Bauvordrucke".

Ansprechpartner


Baurechtliche Sachbearbeitung:

Ralf Fink (Stellv. Abteilungsleiter) 
Abteilung Bauordnung            
Tel. (0731) 7050-1214
E-Mail: r.fink@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 312a

 

Bautechnische Sachbearbeitung:

Daniela Pellegrino
Abteilung Bauaufsicht
Tel. (0731) 7050-1223
E-Mail: d.pellegrino@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 312

Michael Rieke
Abteilung Bauaufsicht
Tel. (0731) 7050-1221
E-Mail: m.rieke@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 313

Planungsrechtliche Auskünfte und Beratung (nach Stadtteilen):


Stadtmitte, Wiley und Reutti:

Pinar Uzun
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3114
E-Mail: p.uzun@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 324
 

Pfuhl, Burlafingen, Finningen und Steinheim:

Manuela Baier-Juric
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3115
E-Mail: m.baier-juric@neu-ulm.de 
3. Stock, Zimmer 330/331

Bürozeiten: Dienstag bis Freitag, jeweils vormittags
 

Weststadt, Offenhausen, Schwaighofen, Ludwigsfeld, Gerlenhofen, Holzschwang, Hausen und Jedelhausen:

Josef Anzenhofer
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3105
E-Mail: j.anzenhofer@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 330

Bürozeiten: Montag, Donnerstag und Freitag

Anschrift

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Montag:
 
08.00 – 13.00 Uhr nur nach
vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 13.00 Uhr nur nach
vorheriger Terminvereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.