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Grünplanung und Naturschutz

Hier erfahren Sie, welche Regelungen die Stadt Neu-Ulm im Bereich Grünplanung und Naturschutz umsetzt und wie auch Sie dazu beitragen können, die Natur zu schützen.

Grünplanung

Das Ziel der Grünordnung ist es Grünstrukturen zu schaffen und zu sichern, um das Stadt- und Landschaftsbild zu gestalten und das ökologische Potential zu erhalten. Außerdem soll dadurch die Freiraumqualität gesichert werden. Die Grundlage bildet das Baugesetzbuch und das Naturschutzgesetz.

Der Grünordnungsplan ist in der Regel ein Beitrag zum Bebauungsplan. Mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes werden auch die in den Bebauungsplan integrierten grünordnerischen Festsetzungen rechtskräftig. Ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich, kann ein separater Grünordnungsplan aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan hat dann die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes.

Tipps für Ihren Hausgarten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten den privaten Garten zu gestalten. Wertvolle Tipps und Hinweise finden Sie in folgenden Infoblättern im PDF-Format:

Der naturnahe Garten
Der Hausbaum
Der Obstbaum im Garten
Lebensraum Gartenhecke
Grün an der Hauswand
Extensive Dachbegrünung
Hofentsiegelung

Die Infoblätter liegen für Sie im Neu-Ulmer Rathaus auch in Papierform aus.

Wie Sie den Pflanzen in ihrem Garten bei Krankheiten und Schädlingsbefall auf natürliche Weise helfen können, finden Sie beispielhaft auf den Internetseiten von Bioland e.V. und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Alena Didion
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3108
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: a.didion@neu-ulm.de
Zimmer 315 a, 3. Stock

Maximilian Kelz
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3112
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: m.kelz@neu-ulm.de 
Zimmer 315 a, 3. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Gehölze in der Stadt

Eine Stadt lebt von ihren Menschen und vom Grün. Bäume und Sträucher sorgen für ein gutes Klima, sind wohltuend für das Auge, bieten vielfältige Reize für unsere Sinne, spenden Schatten, sind Lebensstätte für unsere Tiere und vieles mehr. In Parkanlagen und in den Straßen werden von der Stadtverwaltung Neu-Ulm verschiedene Gehölze gepflegt. Aber auch private Grundstücksbesitzer können kleine Oasen schaffen und das Wohlfühlen verbessern.

Einheimische Gehölze

Neben den vielfältigen positiven Eigenschaften von einheimischen Gehölzen in der Stadt ist der ökologische Aspekt ein ganz besonderer. Einheimische Gehölze bieten unserer heimischen Tierwelt in der Regel eine wesentlich bessere und vielfältigere Lebensgrundlage, als viele fremdländische Gehölze, die zwar für das Auge angenehm sind, aber einheimischen Tieren kaum Nahrung bieten. Wenn möglich, sollten Sie bei Pflanzungen einheimische Gehölze, die im Übrigen in der Regel auch an unsere klimatischen - und Bodenverhältnisse angepasst sind, mit verwenden.
Hinweise zur Verwendung von Gehölzen finden Sie in der Rubrik Tipps für den Hausgarten.
 

Baumfällungen

Es kann immer wieder vorkommen, dass Bäume und Sträucher zu groß werden oder anderen Nutzungen weichen müssen. Die Stadt Neu-Ulm besitzt keine Baumschutzverordnung. Dennoch gibt es einige Regelungen zu beachten, bevor die Säge zum Einsatz kommt.

Grundsätzlich muss geprüft werden, ob die zu fällenden Gehölze in einem Bebauungsplan festgesetzt sind. Dazu rufen Sie einfach bei der Stadt Neu-Ulm, Abteilung Stadtplanung, an. Hier erhalten Sie Auskunft. Wir sind bei der Suche nach einer Lösung behilflich.
 

Schutzzeit in der Vegetationszeit

Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist das Fällen, Roden oder starkes Zurückschneiden von Gehölzen (auch Fassadenbegrünungen) nur im Winterhalbjahr zulässig. Dies betrifft nicht nur den Außenbereich, sondern auch den Innenbereich, also bebaute Gebiete.

Die Regelung dazu trifft das Bundesnaturschutzgesetz, §39 (5): [...] "Es ist verboten,

  1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
  2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
  3. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,
  4. ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird." [...]


Artenschutz

Um wild lebende Tiere zu schützen, ist grundsätzlich bei allen Maßnahmen, die im Garten und am Haus durchgeführt werden, der Artenschutz zu beachten. § 39 (1) Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu folgendes:

"(1) Es ist verboten,
    1.     wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
    2.     wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
    3.     Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen. " [...]

In bewohnten Gebieten betrifft das in der Regel Vogelnester, Bruthöhlen, Ruhebereiche etc. In der Regel kann man mit einfachen Mitteln, manchmal auch mit zeitlichen Regelungen negative Auswirkungen verhindern. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt oder an die Neu-Ulmer Stadtverwaltung, Abteilung Stadtplanung.
 

Kontakt

Alena Didion
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3108
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: a.didion@neu-ulm.de  
Zimmer 315 a, 3. Stock

Maximilian Kelz
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3112
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: m.kelz@neu-ulm.de 
Zimmer 315 a, 3. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Die Zauneidechse – eine einheimische Reptilienart auf der Roten Liste

In Deutschland kommen drei verschiedene Eidechsenarten vor: die Waldeidechse, die Mauereidechse und die Zauneidechse. Zauneidechsen gehören zu den europarechtlich streng geschützten Arten. Durch Bauvorhaben verkleinert sich der Lebensraum der Zauneidechse zunehmend. Um ihren Erhalt zu sichern, müssen als Ausgleich neue Lebensräume für diese geschützte Tierart geschaffen werden.

Die Zauneidechse bevorzugt Trockenstandorte, Bahndämme, Stein- und Schutthalden, Hecken mit krautiger Umgebung, Grünland und Gärten sowie Friedhöfe. Auf den stark aufgesplitteten Kleinstandorten können sich oft nur kleine Bestände entwickeln.
 

Rechtliche Grundlagen für den Schutz

Die Zauneidechse wurde in Anhang IV der streng geschützten Arten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Sie stehen in der EU unter strengem Rechtsschutz, damit sie nicht für immer verloren geht. Bei Bauvorhaben innerhalb eines Zauneidechsenhabitats müssen Vorhabenträger die Artenschutzbestimmungen beachten. Die Tiere dürfen nicht verfolgt, gefangen, verletzt, gestört und getötet werden. Selbiges gilt für ihren Lebensraum. In der Regel ist es notwendig, fachkundige Personen wie z.B. Biologen, die untere Naturschutzbehörde oder beteiligte Naturschutzverbände hinzuzuziehen. Verstöße gegen die Verbote können als Ordnungswidrigkeiten und auch als Straftat verfolgt werden.
 

Was soll ich tun, wenn ich bauen möchte und die Zauneidechse auf meinem Grundstück vorkommt bzw. vorkommen könnte?

  1. Information einholen bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt (Tel. 0731 7040-4300)
  2. Einschätzung durch Biologen (Info dazu erhalten Sie von der unteren Naturschutzbehörde)
     

Infobroschüre

Ausführliche Informationen zum Lebensraum und Schutz der Zauneidechse bietet die Infobroschüre der Stadt Neu-Ulm:
Infobroschüre Zauneidechse (PDF) 

Die Broschüre liegt im Neu-Ulmer Rathaus sowie im Landratsamt aus.
 

Kontakt

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Stadt Neu-Ulm oder die untere Naturschutzbehörde.

Alena Didion
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3108
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: a.didion@neu-ulm.de  
Zimmer 315 a, 3. Stock

Maximilian Kelz
Abteilung Stadtplanung / Landschaftsplanung
Tel. (0731) 7050-3112
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: m.kelz@neu-ulm.de 
Zimmer 315 a, 3. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
 

Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neu-Ulm:
Michael Angerer
Tel. (0731) 7040-4300
E-Mail: michael.angerer@lra.neu-ulm.de 

Naturschutzverein GAU – Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum

Die Stadt Neu-Ulm arbeitet im Bereich Naturschutz seit vielen Jahr erfolgreich mit dem Neu-Ulmer Naturschutzverein GAU (Gerlenhofener Arbeitskreis Umweltschutz) – Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e.V. zusammen. Der Verein konnte bereits viele Naturschutzprojekte umsetzen.

Am Plessenteich hat der GAU einen geschützten Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen. In dem renaturierten Vogelschutzgebiet wurden mittlerweile bereits über 220 Vogelarten gesichtet. Neben einem Beobachtungsturm sowie Beobachtungswänden finden Besucherinnen und Besucher vor Ort auch zahlreiche Infotafeln. 

Ein weiteres Projekt ist die Renaturierung des Landgrabens. Der Bach, der bei Burlafingen in die Leibi mündet, wurde nach Anregung der Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e.V. natürlicher gestaltet und ist nun ein Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.

Auch bei der Umgestaltung von intensiv genutztem Ackerland zu natürlichen Blühwiesen arbeiten die Stadt Neu-Ulm und der Gerlenhofener Arbeitskreis Umweltschutz eng zusammen. Das Projekt wurde vom GAU zum Schutz der heimischen Insekten ins Leben gerufen.

Der Verein bietet regelmäßig interessante Führungen und weitere Veranstaltungen sowie den Einsatz des „Ökomobils“ an.

Ausführliche Informationen zum Neu-Ulmer Naturschutzverein sowie seinen Projekten und Angeboten sind auf der Website https://gau-neu-ulm.de zu finden.

Natur- und Artenschutz

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neu-Ulm kümmert sich im Stadtgebiet Neu-Ulm um alle Belange rund um den Naturschutz. Weitere Informationen zu den Umweltprojekten und Ansprechpartnern sind auf der Website des Landratsamtes zu finden: Naturschutz & Landschaftsplanung (landkreis-nu.de) 

Auskunft erteilt ebenfalls die städtische Abteilung Stadtplanung im Neu-Ulmer Rathaus:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de, Tel. 0731 7050-3108

Weitere Informationen zum Thema Naturschutz bietet das Bayerische Landesamt für Umweltschutz.