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Bus und Bahn: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Neu-Ulm

Bus & Bahn

Bus und Bahn sind in Neu-Ulm am Zentralen-Umsteige-Punkt (ZUP) des Bahnhofs Neu-Ulm optimal miteinander verknüpft.

Autofahrer können ihr Fahrzeug auf dem Park & Ride-Parkplatz am Ostausgang des Bahnhofs kostenfrei abstellen und die Fahrt mit Bus & Bahn fortsetzen.

Für Fahrgäste der Deutschen Bahn, die ihren Fahrausweis mit BahnCard-Ermäßigung gelöst haben, ist die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr mit dem City-Ticket innerhalb der Stadtgebiete Ulm und Neu-Ulm kostenlos.

Hier gelangen Sie zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (bahn.de)

Für den überregionalen Schienenverkehr bieten die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg unter bahnland-bayern.de bzw. nvbw.de weitere Auskünfte.

 

Fahrplan- und Tarifauskünfte für den öffentlichen Personennahverkehr in Ulm und Neu-Ulm

Der Bus & Bahn-Verkehr im Gebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie des Alb-Donau-Kreises und des Landkreises Biberach wird durch die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (kurz: DING) organisiert. Hier gelangen Sie zur DING-Fahrplanauskunft (ding.eu).

Für eine persönliche Mobilitätsberatung steht Ihnen außerdem das Kundencenter „SWU traffiti“ in der Sedelhofpassage am Ulmer Hauptbahnhof zur Verfügung. Hier erhalten Sie unter anderem Fahrplanauskünfte, ÖPNV-Tickets und vieles mehr: Kundencenter der SWU Verkehr (swu.de)  

Anregungen und Beschwerden zum ÖPNV

Die Stadt Neu-Ulm ist seit dem 01.01.2024 für den ÖPNV im Stadtgebiet zuständig. Unter die Zuständigkeit der Stadt fallen dabei die Buslinien 4, 5, 7, 24, 71, 77, 79, 84 (inkl. 84A und 84X), 85, 88 (inkl. 88X), 89, 737, N5, N7 und Pfiffibus 7. Die weiteren durch das Stadtgebiet verkehrenden Linien verbleiben in der Verantwortung des Landkreises Neu-Ulm. 

Das Beschwerdemanagement für den städtischen ÖPNV übernehmen die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (SWU). Die SWU ist somit ein Ansprechpartner für alle Fahrgäste. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik zu den oben genannten Linien oder rund um das Thema ÖPNV in Neu-Ulm haben, können Sie diese über folgenden Link mitteilen:

Kontaktformular Mobilität & ÖPNV (swu.de)


SWU Beschwerdemanagement
Tel. (0731) 166-2880
Fax (0731) 166-1309
E-Mail: feedback@swu.de

Die Stadt Neu-Ulm wird von der SWU über Ihre Fragen, Anregungen und Ideen informiert. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit der Stadt ist daher nicht notwendig.

ÖPNV-Aufgabenträgerschaft und Nahverkehrsplanung

Bereits seit dem Jahr 2002 hat die Stadtverwaltung Neu-Ulm gemeinsam mit der Landkreisverwaltung verschiedene Anläufe unternommen, die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für das Stadtgebiet zu übernehmen. Allerdings wurden die Verhandlungen immer wieder unterbrochen, zuletzt durch die Diskussionen über die Kreisfreiheit, die automatisch eine Zuständigkeit der Stadt Neu-Ulm für den ÖPNV mit sich gebracht hätte.

Am 28. Juli 2022 hat der Stadtrat die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft vom Landkreis Neu-Ulm beschlossen. Das bedeutet, dass die Stadt den ÖPNV in Neu-Ulm künftig selbst organisieren und gestalten wird. Zudem soll eine Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) erfolgen.

Zielsetzung der Stadt ist es, durch die eigene Trägerschaft das ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet zu optimieren sowie einheitliche Qualitätsstandards im Oberzentrum Ulm/Neu-Ulm zu schaffen. Ein attraktiverer Nahverkehr soll mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen, um dadurch die kommunale Klima- und Mobilitätswende aktiv voranzutreiben.
 

Nahverkehrsplan als Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV

Die Verwaltung wurde auch beauftragt, einen Nahverkehrsplan zu erstellen. Dieser bildet für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV und beschreibt Mindeststandards und Vorgaben, mit denen Umfang und Qualität der verkehrlichen Leistungen für die kommenden Jahre bindend festgelegt werden.

Sowohl die Stadt Ulm als auch der Landkreis Neu-Ulm haben sich dazu entschieden, an diesem Projekt teilzunehmen und gemeinsam mit der Stadt Neu-Ulm einen sogenannten „Anforderungskatalog“ zu entwickeln. Dadurch sollen einheitliche Qualitätsstandards gebietskörperschaftübergreifend festgelegt werden, um den ÖPNV zu optimieren und somit den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) nachhaltig zu stärken. Basis des Anforderungskatalogs sollen mit dem Verkehrsverbund DING gemeinschaftlich entwickelte einheitliche Standards sein, auf die sich die beteiligten Aufgabenträger einigen.

Neben dem gemeinsamen Anforderungskatalog sollen individuelle Nahverkehrspläne erstellt werden, die auf die orts- und aufgabenträgerspezifischen Gegebenheiten eingehen. 

Im Rahmen der Nahverkehrsplanung fand vom 13. November bis 3. Dezember 2023 eine Online-Bürgerbeteiligung statt. Über eine Online-Plattform konnten Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Ideen zum künftigen Linienplan ab 2027 abgeben. Bis zur geplanten Fertigstellung der Nahverkehrspläne Mitte 2024 werden die Anregungen aus der Beteiligung nun geprüft und gegebenenfalls in den Nahverkehrsplan übernommen.

Die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft greift formal zum 01.01.2024. Die neuen Verkehre werden dann zum 01.01.2027 in Betrieb genommen.

Fernbusse mit Halt in Neu-Ulm