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Abwasser in Neu-Ulm
Das Kanalnetz der Stadt Neu-Ulm vergrößert sich stetig, derzeit beträgt die Kanallänge rund 280 km.
Die Abwasserreinigung erfolgt zu 97 % im Zweckverbandsklärwerk Steinhäule. Die Kläranlage im Stadtteil Holzschwang und die Zweckverbandskläranlage Steinheim/Holzheim behandeln die dort anfallenden Abwässer.
Die Entwässerung erfolgt zu 95 % im Mischsystem (Schmutz- und Regenwasser fließen in einem Kanal), 5 % sind Trennsystem. 6 Regenüberlaufbecken, 5 Regenrückhaltebecken und 7 Stauraumkanäle können im Regenwetterfall rund 39.000 qm Mischwasser speichern. 7 Pumpstationen fördern Ab- bzw. Mischwasser in das weiterführende Kanalnetz.
Das Einleiten von Niederschlagswasser aus Privatgrundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
Seit 2010 gilt die getrennte Abwassergebühr für Regen- und Schmutzwasser.
Satzungen
- 7/6 Satzung für die öffentlichen Entwässerungsanlagen
- 7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
- 7/7/B Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die aktuell gültigen Satzungen finden Sie auf der Seite Stadtrecht/Satzungen (Satzungen 7/6, 7/7/A und 7/7/B).
Kanalkataster / Leitungsauskunft
Um als Planer, Bauherr oder Vermesser einen Leitungsplan zur öffentlichen Kanalisation zu erhalten, nutzen Sie bitte das untenstehende Online-Formular.
Planauskünfte zu Versorgungsleitungen erhalten Sie beim jeweiligen Versorgungsunternehmen.
Vorübergehende Grundwassereinleitung / Trockenlegung von Baugruben
Um eine Baugrube trocken zu legen, muss das Grundwasser abgesenkt werden. Für die Einleitung des Grundwassers in das öffentliche Kanalnetz benötigen Sie eine Genehmigung. Nutzen Sie hierfür bitte das untenstehende Antragsformular.
Für das Absenken des Grundwassers während der Bauzeit ist eine Genehmigung beim Landratsamt Neu-Ulm einzuholen.
Onlineformular
Kontakt
Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Neu-Ulm:
Jochen Meissner
Leiter der Abteilung Stadtentwässerung
Zimmer 235, 2. Stock
Tel. (0731) 7050-4300
Fax (0731) 7050-4399
E-Mail: j.meissner@neu-ulm.de