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Bürgerversammlungen

Sie haben Fragen an die Oberbürgermeisterin oder die Stadtverwaltung? Dann kommen Sie zu einer unserer Bürgerversammlungen. Hier können Sie direkt mitwirken, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Verwaltung diskutieren und Ihre Wünsche formulieren.

Bei den Bürgerversammlungen informiert die Stadtverwaltung über aktuelle Themen, Planungen und Entwicklungen in der Stadt bzw. in den einzelnen Stadtteilen. Die Bürgerinnen und Bürger können daraufhin ihre Meinung bekunden, Fragen an die Stadtverwaltung stellen und ihre Anliegen vortragen.

Allgemeines

Rechtsgrundlage für die Abhaltung von Bürgerversammlungen ist der Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach Artikel 18 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Oberbürgermeisterin mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Den Vorsitz in den Versammlungen führt die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr bestellter Vertreter.

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

Die nächsten Termine für die Bürgerversammlungen werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben.

Kontakt

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-0
Fax (0731) 7050-6198
E-Mail: info@neu-ulm.de