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Bebauungsplan M 91.2/3 „Marlene-Dietrich-Straße, 3. Änderung“ in Neu-Ulm
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans M 91.2/3 „Marlene-Dietrich-Straße, 3. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 18.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Planzeichnung vom 18.02.2025 dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Einklang mit dem im Jahr 2021 aufgestellten ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für die Entwicklungsachse Süd soll das Dietrich Theater, für das die Bebauungsplanänderung durchgeführt wird, als kultureller Standort erhalten und ausgebaut werden.
Der rechtskräftige Bebauungsplan M 91.2 „Marlene-Dietrich-Straße“ wurde im Jahr 2000 als Satzung beschlossen. Für die Weiterentwicklung der Kinosäle mit technischen Neuerungen und Anpassung an eine zeitgemäße Nutzung ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Ziel der Planung ist es, bei dieser 3. Änderung des Bebauungsplans auch zukünftige Ausbaupotentiale zu berücksichtigen und moderne Um- oder Ersatzbauten zu ermöglichen. Gerade in Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeiten wurden die Festsetzungen für den gesamten zentralen Kinokomplex entlang der Europastraße angepasst, um eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Gestaltung des Kinoareals zu erreichen.
Durch einheitliche Festsetzungen zur Dachform mit angepassten maximalen Gebäudehöhen werden die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte harmonische Gestaltung des Areals geschaffen. Darüber hinaus soll die zusätzliche Festsetzung einer Fassadenbegrünung das stark versiegelte Grundstück ökologisch aufwerten und einen Lebensraum gerade für Insekten und Vögel bieten. Der Baumbestand wurde an die tatsächliche Bepflanzung im Geltungsbereich angepasst.
Der Geltungsbereich liegt vollumfänglich im Innenbereich und umfasst eine Größe von rund 0,58 ha. Das innerstädtische verdichtete Plangebiet mit bestehendem Kinokomplex befindet sich in zentraler Lage im Kreuzungsbereich der Bundesstraße B 10 (Europastraße) und der Memminger Straße. Der Planumgriff umfasst die Flurstücke 986/8 und 327/28 sowie Teilflächen der Flurstücke 327/9, 327/30, 327/34 und 327/29 der Gemarkung Neu-Ulm und liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 91.2 „Marlene-Dietrich-Straße " der Stadt Neu-Ulm.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 18.03.2025 einschließlich seiner Begründung und den dazugehörigen fachlichen Gutachten ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, 7. April 2025 bis einschließlich Mittwoch, 14. Mai 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
- Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm