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Bebauungsplan P 38 „Stadtteilplatz Pfuhl“ in Neu-Ulm / Pfuhl

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans P 38 „Stadtteilplatz Pfuhl“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 10.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Planzeichnung vom 10.02.2025 dargestellt. Er umfasst die Baulücke an der Kreuzung Sonnenstraße/Griesmayerstraße sowie Teile dieser beiden Straßen. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1.900 m² auf.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Bei dem Grundstück, das für den Stadtteilplatz Pfuhl vorgesehen ist, handelt es sich um eine Baulücke im Innenbereich. Der Standort und seine Umgebung sind als allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen. Im Norden grenzen Mischbauflächen an (MI). 

Mit der Entwicklung eines vielseitig nutz- und bespielbaren Stadtteilplatzes ändern sich die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Aus Bauland wird eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier ein Fußgängerbereich als Stadtteilplatz.

Mit dem öffentlichen Platz sollen das soziale Leben und die örtliche Kultur in Pfuhl gestärkt werden. Er soll als Marktplatz genutzt und den örtlichen Akteuren für Feste und Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Im Alltag dient er der Begegnung, dem Spiel, der Ruhe und Erholung.

Die befestigte Fläche wird durch begleitende Pflanzflächen und Baumpflanzungen ergänzt, um einen einladenden und attraktiven öffentlichen Freiraum zu schaffen. Eine vorhandene Linde wird als zu erhaltend festgesetzt. 

Zur Planung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • eine Baugrundbeurteilung mit geo/-umwelttechnischer Beratung
  • eine Vorabschätzung der schalltechnischen Belange
  • ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für den Stadtteilplatz (Vorentwurfsplanung vom 30.01.2025)

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 10.02.2025 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 5. Mai 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
     

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

Darüber hinaus findet eine öffentliche Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 10. April 2025 um 18:00 Uhr im Museumsstadel Pfuhl (Hauptstraße 73, 89231 Neu-Ulm - Pfuhl) statt. Hierbei können Sie sich ebenfalls über die Planungsabsichten informieren und Anregungen zu den vorgestellten Plänen äußern.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (im PDF-Format)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm