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16. Flächennutzungsplanänderung "Wohnen am Schulzentrum II" in Neu-Ulm / Stadtteil Ludwigsfeld

Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 16. Flächennutzungsplanänderung "Wohnen am Schulzentrum II" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan vom 10.04.2026 dargestellt.

 

Sachverhalt

Im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld soll westlich des „Schulzentrums II“ (Flächen um Christoph-Probst-Realschule und Emil-Schmid-Mittelschule) ein neuer Standort für die internationale Schule entwickelt werden.

Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Neu-Ulm (FNP 2025) ist das Gebiet mitsamt dem benachbarten Schulzentrum als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportanlage“ dargestellt.

Das Areal wurde im Flächennutzungsplan somit bereits als Erweiterungsfläche für weitere Bildungs- und Sporteinrichtungen in Nachbarschaft des „Schulzentrums II“ vorgehalten.

Neben der dem Flächennutzungsplan entsprechenden Schulnutzung soll nach dem städtebaulichen Konzept in einem ca. 0,32 ha großen Teil des Plangebietes auch neue Wohnbebauung entstehen. Auf Grundlage des aktuellen Entwurfes können auf der Fläche in gut angebundener Lage etwa 70 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau realisiert werden.
Für die geplante Wohnbaufläche ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Die Kombination von Schul- und Wohnnutzung am vorgesehenen Standort bringt städtebauliche Vorteile mit sich. Mit den geplanten Wohnungen direkt an der Schule und der Nähe zum Gebiet „Wohnen am Illerpark“ besteht die Möglichkeit einer wohnortnahen Kinderbetreuung und somit kurzer Alltagswege. Auch für Lehr- und Betreuungspersonal kann das große Wohnungsangebot in Arbeitsplatznähe attraktiv sein. Daneben trägt der Neubau in gut angebundener Lage auch zur allgemeinen Wohnraumbereitstellung der Bevölkerung im Stadtgebiet bei.

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan M 48 „Schulzentrum II“ geändert werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 10.04.2026 einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht ist in der Zeit 

von Montag, den 18.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 19.06.2026 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Dienstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
  • Mittwoch: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
     

Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. 
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Format)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de