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Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Entwürfe des Bebauungsplanes wurden in folgenden Zeiträumen öffentlich ausgelegt:

  • 05.11.2028 bis 06.12.2018 (Beteiligungsverfahren 2018) und
  • 20.07.2020 bis 21.08.2020 (Beteiligungsverfahren 2020).

Infolge vorgebrachter Stellungnahmen wurden Änderungen am zuletzt ausgelegten Planstand und somit die Erstellung eines neuen Bebauungsplanentwurfes erforderlich.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Überführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB in das Regelverfahren gemäß § 2 bis 4a BauGB beschlossen. Außerdem hat er in dieser Sitzung die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“ mit Stand vom 15.01.2024 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 15.01.2024 wurde in folgendem Zeitraum im Internet veröffentlicht mit paralleler öffentlicher Auslegung:
10.04.2024 bis 10.05.2024.

Infolge vorgebrachter Stellungnahmen wurden Änderungen am ausgelegten Planstand und somit die Erstellung eines neuen Bebauungsplanentwurfes erforderlich.

Änderungen beziehen sich v.a. auf die Integration von Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Starkregenrisikomanagement einschließlich damit zusammenhängender Änderungen der Flächen- und naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.

Keine Änderungen wurden in Bezug zu folgenden Belangen vorgenommen:

  • Immissionsschutz bzgl. Schallschutz zu Verkehrs- und Gewerbelärm,
  • Lufthygiene (Luftschadstoffe, Gerüche, Staub und Bioaerosole) und
  • Wasserwirtschaft/Überschwemmungsgebiet (Hochwasserschutz).

Es wurde ein neuer Entwurf des Bebauungsplanes J 6 „Brühlweg“ mit Stand 02.04.2025 ausgearbeitet. Aus diesem Grund wird der neue Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht mit erneuter paralleler öffentlicher Auslegung.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtslageplan dargestellt. Er liegt östlich des Stadtteils Gerlenhofen im Siedlungsbereich „Werzlen“ (Gemarkung Hausen), nördlich des Häuserhofsees.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,2 ha auf. Die Bestandssituation lässt sich wie folgt beschreiben:
Mit Ausnahme der asphaltierten Bestandsstraße (Brühlweg) und einem ca. 30 m breiten, südlich der Straße liegenden privat genutzten Kfz-Stellplatz wird das gesamte Plangebiet derzeit fast ausschließlich als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Die Grundzüge und Ziele der Planung lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Die Planung dient grundsätzlich zur Schaffung von neuem Wohnraum. Dies hier insbesondere zur Deckung der Nachfrage nach Bauplätzen für Familienhausbau in Form von Einzel- und Doppelhäusern in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung unter Ausnutzung bereits vorhandenen verkehrlichen und technischen Infrastruktureinrichtungen (z.B. zweiseitiger Anbau an dem bisher nur einseitig bebauten Brühlweg).
  • Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Umgebung
  • Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes, z.B. durch Straßenraumbegrünung, Erhöhung Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung und Parkplätze
  • Ökologische Aufwertung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen mit besonderer Bedeutung für den speziellen Artenschutz, mit u.a.
    • Schaffung von artenreichem Extensivgrünland 
    • Anlage von Laichgewässern für Amphibien
    • Errichtung einer dornenreichen Hecke auf einem Erdwall 
  • Neben Regelungen zu Art, Maß und Gestaltung der baulichen Nutzung sowie zur verkehrlichen und technischen Erschließung dient der Bebauungsplan insbesondere auch zur Berücksichtigung der Belange von Grünordnung und Naturschutz sowie zum Arten-, Immissions- und Hochwasserschutz, zum Starkregenrisikomanagement und damit zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit des gesamten Vorhabens.

Zur Umsetzung der Ziele der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Umweltbezogene Informationen

Für die Belange des Umweltschutzes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens beschrieben und bewertet werden. 

Zur Planung liegen im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) und in Gutachten folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Schutzgut Mensch/Gesundheit zu Themen Verkehrslärm- und Gewerbelärm sowie zur Lufthygiene bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub und Bioaerosole
  • Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt zu Themen Änderung Grünbestand und spezieller Artenschutz einschließlich naturschutzfachlicher Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung mit Regelungen zu naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen
  • Schutzgut Fläche und Boden zu Themen Versiegelung und Bodenschutz
  • Schutzgut Wasser zu Themen Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Verlust von Retentionsraumvolumen und dessen wasserwirtschaftlichem Ausgleich/Hochwasserschutzmaßnahmen/grundwasserverändernden Auswirkungen/Starkregenrisikomanagement 
  • Schutzgut Klima/Luft zum Thema Auswirkungen auf Veränderungen des Klimas und der Lufthygiene
  • Schutzgut Landschaft zu Thema Landschaftsbildveränderung
  • Schutzgut Sach- und Kulturgüter zum Thema Erhalt bestehende Straße/Denkmalschutz

Im Bebauungsplan werden Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt u.a. zu:

  • Anlage von 5 Laichgewässern (Kleingewässer) für Amphibien
  • Anlage einer mehrreihigen Hecke mit Baumstandorten auf einem Erdwall
  • Anlage einer extensiven Wiese
  • Tierfreundliche Beleuchtung zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die Orientierung von Vögeln, Insekten und Fledermäusen
  • Ökologische Baubegleitung als Vermeidungsmaßnahmen zum speziellen Artenschutz bezüglich möglicher relevanter Vorkommen von Vögeln, Säugetieren und Amphibien
  • Minimierung Bodenversiegelung durch verkehrliche Erschließung über eine bestehende Straße
  • Gestaltung der privaten Freiflächen ohne Bodenversiegelungen zur Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser einschließlich wild ins Plangebiet einfließendem Oberflächenwasser bei Starkregen
  • Geländeauffüllungen zur Verhinderung von Schäden durch Hochwasser und wild fließendes Oberflächenwasser nach Starkregenereignissen
  • Verwendung von wasserdichten Belägen
  • Durchgrünung des Baugebietes, u.a. mit Bäumen im Straßenraum und auf privaten Grundstücksflächen  

Im Ergebnis der naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan sind für die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese werden durch Landschaftsbau-, Pflanz- und Pflegemaßnahmen auf Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vollständig kompensiert.

Im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zur Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Bebauungsplanes wurden Maßnahmen in Bezug zu § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind (Bezeichnung Fachbeitrag zur saP; siehe Angaben zu vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten); Hinweis: ohne Änderung vom Entwurf des Bebauungsplanes Stand 15.01.2024 zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand 02.04.2025.

 

Bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind:

  • Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren 2018 und 2020:
    • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Schreiben vom 14.01.2019 und 23.11.2018
    • Landesbund für Vogelschutz (LBV) Bayern, Herr Zeller, Schreiben vom 04.12.2018 
    • Landratsamt (LRA) Neu-Ulm, Schreiben vom 06.12.2018
    • Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth, Schreiben vom 26.11.2018
    • Einwender 1, Schreiben vom 30.11.2018
    • Einwender 2, Schreiben vom 05.11.2018 sowie Aktenvermerk vom 27.11.2018 zur Vorsprache vom 27.11.2018
    • Einwender 3, Schreiben vom 04.12.2018
    • Bayerischer Bauernverband Günzburg (BBV), Schreiben vom 06.08.2020
    • Bund Naturschutz, in Bayern, Schreiben vom 15.08.2020
    • Landesbund für Vogelschutz (LBV) Bayern, Herr Zeller, Schreiben vom 15.08.2020
    • Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 20.08.2020
    • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 12.08.2020
    • Einwender 1, Schreiben vom 17.08.2020
    • Einwender 2, Schreiben vom 29.07.2020 und 18.04.2022
    • Einwender 3, Schreiben vom 06.08.2020
  • Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens 2024:
    • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Schreiben vom 11.04.2024
    • Bund Naturschutz Kreisgruppe Neu-Ulm, Schreiben vom 29.04.2024
    • Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e.V. Gerlenhofener Arbeitskreis Umweltschutz (GAU), Schreiben vom 08.05.2024 
    • Landratsamt (LRA) Neu-Ulm, Schreiben vom 10.05.2024
    • Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth, Schreiben vom 08.05.2024
    • Einwender 1, Schreiben vom 30.04.2024
  • Gutachten, die bereits Gegenstand der Beteiligung 2024 waren (ohne Änderungen zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 02.04.2025):
    • Bekon Lärmschutz & Akustik GmbH, Augsburg: Bebauungsplan J 6 Brühlweg - Prüfung der schalltechnischen Belange vom 11.07.2022 (LA01-059-G05-E01-01)
    • GeoBüro Ulm, Ulm: Ausgleichsfläche Flurstück Nr. 234 Neu-Ulm / Gerlenhofen Hydrogeologische Betrachtung vom 05.02.2020
    • Müller-BBM, Berlin: B-Plan J 6 „Brühlweg“, Lufthygienisches Gutachten gemäß den Anforderungen der Neufassung der TA Luft 2021, Bericht Nr. M17041/01 vom 21.07.2022
    • Müller-BBM, Berlin: B-Plan J 6 „Brühlweg“, Prognostische Windfeldbibliothek, Bericht Nr. M170796/01 vom 08.09.2022
    • Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Neu-Ulm: Bericht Hochwassergefahr Landgraben, Auswertung HQ 100-Situation, Bebauungsplangebiet J 6 „Brühlweg“, ST Hausen – Stadt Neu-Ulm, (OPB Projekt Nr.: 26053) vom 01.08.2018
    • Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Neu-Ulm: Bericht Hochwassergefahr Landgraben, Hydrotechnische Berechnung zu HQextrem – Stadt Neu-Ulm, (OPB Projekt Nr.: 26053) vom 01.08.2018
    • Planung Landschaft Arten Natur, Dipl. Biol. Reinhard Utzel: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für den Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen vom 20.07.2023
    • Schirmer Ingenieurgesellschaft mbh Geo- und Umwelttechnik, Ulm: Baugrunduntersuchung und geo-/umwelttechnische Beratung zum Projekt Erschließung Wohngebiet J6 „Brühlweg“ in Hausen vom 30.08.2018
  • Gutachten (neu im Vergleich zum vorausgegangenen Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 15.01.2024):
    • Pirker + Pfeiffer Ingenieure, Neu-Ulm: Machbarkeitsprüfung Entwässerungskonzept mit Fließwegeanalyse bei Starkregenereignissen zum Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen in Neu-Ulm vom 15.01.2025

 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand 02.04.2025 einschließlich seiner Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Zeit von Montag, 2. Juni 2025 bis einschließlich Mittwoch, 2. Juli 2025 auf folgender Internetseite der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht: www.neu-ulm.de/auslegungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und die Bekanntmachung im Rahmen der gegenständlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im vorher genannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten sind bis einschließlich 31.05.2025 wie folgt:
- Montag: 08:00-13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Dienstag: 08:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00-13:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag: 08:00-13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Ab dem 01.06.2025 gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
- Freitag: 08:00-12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Es besteht Gelegenheit, sich während der Auslegung über die Planungsabsichten zu informieren. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Neu-Ulm im Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgegeben wird, erhält der Einwender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das mit den Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausliegt.

 

Hinweise

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung 

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm