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Einfacher Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“, Neu-Ulm - Offenhausen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 10.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beiliegenden Planzeichnung vom 10.06.2025 dargestellt.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 23.702 m² auf und befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Offenhausen zwischen der Bahnlinie Ulm – Augsburg, der Kammer-Krummen-Straße im Osten und der westlich verlaufenden Lönsstraße. Nördlich grenzen Reihenhäuser der Albrecht-Dürer-Straße an.

Der Geltungsbereich liegt deckungsgleich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 25 "Lönsstraße". 

Ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ behalten die Festsetzungen des überlagerten Bebauungsplans M 25 „Lönsstraße“ für die keine Änderung erfolgte, weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Für die Abrechnung des Gesamtprojekts und die Erhebung der Erschließungsbeiträge ist es notwendig, durch den vorliegenden Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Ziel ist es, eine rechnerische Zuordnung der jeweiligen Anteile der Baumaßnahmen innerhalb der Wohngebietsflächen sowie der Straßenbaumaßnahmen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans vorzunehmen (Zuordnungsfestsetzung). 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 10.06.2025 einschließlich seiner Begründung ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, den 01.09.2025 bis einschließlich Montag, den 06.10.2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten Rathaus:

  • Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung 

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm