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Bebauungsplan M 48/1 "Neubau Internationale Schule" in Neu-Ulm / Stadtteil Ludwigsfeld
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans M 48/1 "Neubau Internationale Schule" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planvorentwurf mit Stand vom 10.04.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan vom 10.04.2026 dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Im nördlichen Planungsbereich ist die Entwicklung eines Bildungscampus der internationalen Schule von der Kita bis zur 12. Klasse geplant. Damit entsteht ein durchgängiges Bildungsangebot in einem räumlich und pädagogisch verbundenen Umfeld.
Die vorgesehene Schulfläche beträgt rund 8.400 m². Die Internationale Schule Ulm/Neu-Ulm (ISU) wächst von aktuell ca. 300 Schülerinnen und Schülern perspektivisch auf bis zu 450 Schülerinnen und Schülern.
Neben Unterrichts- und Aufenthaltsbereichen (Gemeinschaftsräumen und Mensa, Außenspielflächen, verschiedenen Hofflächen wie Kreativhof, Schulhof und Sporthof) ist eine Sporthalle vorgesehen.
Ein Mobility-Hub an der Albert-Schweitzer-Straße mit Mobilitätshof, Stellplätzen für Pkw und Fahrräder soll eine nachhaltige Mobilität und ein reduziertes Verkehrsaufkommen im Bereich vor der Schule fördern. Der zentrale Mobility Hub mit ca. 137 Stellplätzen soll als Parkhauslösung für das Gesamtquartier dienen. Dieses soll sowohl von Bewohnern als auch von Lehrkräften, Eltern und Schülern genutzt werden. Die gemeinsame Infrastruktur reduziert Erschließungs- und Betriebskosten, ermöglicht Mehrfachnutzungen und schafft eine effiziente, gebündelte Verkehrsorganisation für das gesamte Areal. Fahrradstellplätze und eine Bring- und Abholzone für PKW sind ebenfalls vorgesehen.
Im südlichen Bereich des Planungsgebietes sollen Wohngebäude mit bis zu sechs Geschossen entstehen. Etwa 70 Wohneinheiten in gemischten Wohnungsgrößen zwischen 1-4 Zimmer Wohnungen sollen auf ca. 6.900 m² Wohnfläche dort geschaffen werden.
Durch das Areal verläuft eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in Nord-Süd-Richtung. Diese Verbindung soll erhalten bleiben und das neue Areal an die bestehenden Gebiete anschließen. Ein Teilbereich wird jedoch für die parallele Nutzung durch den Kfz-Verkehr umgebaut und in einem Wendehammer enden.
Der bestehende ökologisch wertvolle Grünstreifen im Westen des Areals wird erhalten und soll das Gebiet qualitätsvoll eingrünen. Ergänzt wird diese Eingrünung durch zu pflanzende Baumreihen.
Die Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Der Geltungsbereich mit rund 1,78 ha liegt im Nordwesten des Stadtteils Ludwigsfeld und umfasst derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie einen asphaltierten Rad- und Fußweg. Das Areal befindet sich zwischen einer Kleingartenanlage und dem bestehenden Schul- und Sportzentrum an der Albert-Schweitzer-Straße.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 10.04.2026 einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und den dazugehörigen fachlichen Gutachten ist in der Zeit
von Montag, den 18.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 19.06.2026 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
- Dienstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
- Freitag: 08.00–12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Format)
- Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan M 48/1 (6.8 MB)
- Textteil und Begründung M 48/1 (2 MB)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (2.8 MB)
- Bericht Kampfmittelerkundung (0.8 MB)
- Geotechnischer Bericht (18.4 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (10.2 MB)
- Stellungnahme Verkehr (2.6 MB)
- Umweltbericht (2.2 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationen (0,1 MB)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
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