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Einfacher Bebauungsplan M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“ in Neu-Ulm / Stadtteil Ludwigsfeld

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 16.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan vom 16.06.2025 dargestellt.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 9979 m² auf und befindet sich im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld zwischen Memminger Straße im Westen und Wileystraße im Osten. Nördlich grenzt die im bestehenden Bebauungsplan M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ festgesetzte Gewerbefläche „GE 1“ an. Südlich liegt der für Gastronomie und Veranstaltungen genutzte „Wiley-Club“.

Die Planungsziele des Bebauungsplanes M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ (in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 24.02.2023) zur Entwicklung eines Standorts für Unternehmen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik haben weiterhin Bestand.

Im Bereich der im Bebauungsplan M 92.3 festgesetzten Gewerbefläche „GE 2“ hat sich bei der Gebäudeplanung gezeigt, dass eine moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zu einer besseren Nutzbarkeit der Gewerbegrundstücke beiträgt.

Mit dem Änderungsbebauungsplan M 92.3/1 sollen daher angepasste Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen getroffen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes M 92.3 bleiben unberührt.

Die moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung dient der planungsrechtlichen Sicherung einer bedarfsgerechten, urbanen Gewerbebebauung.

Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien nach § 13a Abs. 1 BauGB und wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 sowie ohne frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 16.06.2025 einschließlich seiner Begründung ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, den 01.09.2025 bis einschließlich Montag, den 06.10.2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten Rathaus:

  • Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung 

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm