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Einzelhandelskonzept mit Schwerpunkt Nahversorgung für die große Kreisstadt Neu-Ulm
Anlass und Ziel des Einzelhandelskonzeptes
Der Stadtrat der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 das Einzelhandelskonzept mit Schwerpunkt Nahversorgung für die große Kreisstadt Neu-Ulm mit Stand vom 23.01.2025 zur Kenntnis genommen, sowie hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Neu-Ulm verwendet zur Einzelhandelssteuerung und -entwicklung derzeit ein Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2014. Seit dessen Erstellung haben sich die Einzelhandelslandschaft insgesamt sowie die Einkaufsgewohnheiten der Kunden und Kundinnen stark gewandelt (vora allem Corona-Spätfolgen, Digitalisierung/Online-Handel, Erlebnisorientierung, Bio- und regionale Produkte, Arbeitskräftemangel etc.).
Auch in Neu-Ulm haben sich zwischenzeitlich erhebliche Veränderungen ergeben. Vor allem die Ansiedlung des innerstädtischen Einkaufszentrums Glacis-Galerie oder auch die Schließung der ehem. Opti-Wohnwelt, bei der trotz teilweiser Nachbelegung durch neue Fachmärkte ein umfassendes, städtebaulich und versorgungsstrukturell verträgliches Nachnutzungskonzept fehlt, sind hierbei herauszustellen.
Um den Handelsstandort Neu-Ulm weiterhin zu stärken und die Marktveränderungen und -herausforderungen zukunftsgerecht aufzustellen, ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes notwendig.
Das Büro CIMA Beratung + Management GmbH arbeitete an der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts mit Schwerpunkt Nahversorgung. In enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung (Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) wurden Empfehlungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Einzelhandels- und vor allem der Nahversorgungsstrukturen Neu-Ulms getroffen.
Folgende Ziele/Entwicklungen standen dabei im Fokus:
- Sicherung des oberzentralen Versorgungsauftrages der Stadt Neu-Ulm
- Stärkung der Innenstadt
- Weiterentwicklung der Nahversorgungsstrukturen
Das vorliegende, gesamtstädtisch orientierte Einzelhandelskonzept mit besonderem Fokus auf die lokale Nahversorgung berücksichtigt die oben genannten Entwicklungen. Das Einzelhandelskonzept mit seinen Zielen, der Sortimentsliste sowie dem Standort- und Zentrenkonzept bildet die Grundlage für die räumliche Steuerung der künftigen Einzelhandels- und Nahversorgungsentwicklung in Neu-Ulm.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Einzelhandelskonzept mit Stand vom 23.01.2025 ist in der Zeit von Montag, 26. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, 27. Juni 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt das Einzelhandelskonzept im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bis 31.05.2025 gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 8:00-13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Dienstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00-13:00 Uhr nur (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Ab 01.06.2025 gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 8:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
- Dienstag: 8:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 8:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 8:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00-12.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Einzelhandelskonzept können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.
In einer weiteren Stadtratssitzung wird die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung mitteilen und der Stadtrat wird das Einzelhandelskonzept beschließen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Einzelhandelskonzept mit Schwerpunkt Nahversorgung (PDF, 13 MB)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm