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Kommunaler Wärmeplan Stadt Neu-Ulm
Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 WPG
Der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf des Kommunalen Wärmeplans vom 21.08.2025 im Sinne von § 13 Abs. 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 WPG beschlossen.
Das beplante Gebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neu-Ulm.
Anlass und Hintergrund
Ein Kommunaler Wärmeplan (kurz: „KWP“) ist eine strategische Fachplanung auf dem Weg zu einer energieeffizienten Kommune. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind gemäß des am 01.01.2024 in Kraft getretenen WPG dazu verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Für die Stadt Neu-Ulm gilt aufgrund ihrer Einwohnerzahl der 30.06.2028 als Frist zur erstmaligen Vorlage eines KWP. Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt den KWP bereits im Frühjahr 2026 zu veröffentlichen.
Ein KWP zeigt auf, wie auf kommunaler Ebene die Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme schrittweise auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination dieser Quellen umgestellt werden kann. Ziel ist es, Wege zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen und Potenziale für Energieeinsparungen zu identifizieren.
Im KWP werden geeignete Wärmeversorgungslösungen für unterschiedliche Randbedingungen aufgezeigt und ihre voraussichtliche Eignung in den Stadtteilen wird analysiert. So wird z.B. zwischen dezentraler Wärmeversorgung (individuelle Versorgung einzelner Gebäude) und zentraler Wärmeversorgung (z.B. Fernwärme) unterschieden. Darauf aufbauend macht der KWP Vorschläge für den Ausbau und die Umgestaltung der Wärmeversorgung in den jeweiligen Bereichen.
Ein KWP besitzt keine Rechtsverbindlichkeit für einzelne Bürger, Bürgerinnen oder Unternehmen. Durch den KWP entsteht keine Pflicht zur Änderung der individuellen Wärmeversorgung eines Gebäudes. Das flächige Aufzeigen von Potenzialen und Eignungsgebieten für verschiedene Wärmeversorgungslösungen soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Betreibern von Wärmenetzen Orientierung bieten. Auf dieser Basis können die jeweiligen Akteure fundierte Investitions- und Umsetzungsentscheidungen treffen. Die Kommune schafft mit der Wärmeplanung die notwendigen Rahmenbedingungen und unterstützt so die Entwicklung einer zukunftssicheren und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Maßgeblich für energetische Anforderungen an Gebäude bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Verfahren und Ablauf der Planung
Die Erarbeitung des KWP erfolgt im Wesentlichen in vier Arbeitsschritten:
- Bestandsanalyse zur Ermittlung des Wärmebedarfs
- Analyse der Potenziale erneuerbarer Energien und zur Senkung des Wärmebedarfs
- Entwicklung von Zielszenarien
- Entwicklung einer Umsetzungsstrategie zur Wärmewende
Neben fortlaufenden Informationen zum Planungsfortgang über die Homepage der Stadt Neu-Ulm und der Durchführung einer förmlichen Beteiligung von berührten Behörden, Sonstiger Trägern öffentlicher Belange und sonstiger vom Thema betroffener oder potenziell betroffener Institutionen im Sinne von § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 3 WPG findet auch eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planerstellung statt.
Die Erarbeitung des Neu-Ulmer KWP erfolgt durch die bifa Umweltinstitut GmbH aus Augsburg (kurz: „bifa“).
Zur Darstellung der wesentlichen Ergebnisse des KWP in den Beteiligungsverfahren ist von der bifa ein Bericht wie folgt ausgearbeitet worden:
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm, Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme vom 21.08.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Neu-Ulm vom 21.08.2025 wird in der Zeit von Montag, 06.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, 06.11.2025 auf folgender Internetseite der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht: www.neu-ulm.de/auslegungen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt die Beteiligungsunterlage im vorgenannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Es besteht Gelegenheit, sich während der Auslegung über die Planungsabsichten zu informieren. Stellungnahmen zum Entwurf des KWP der Stadt Neu-Ulm können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse kwp.neu-ulm@neu-ulm.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können sie auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Neu-Ulm im Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Planung des KWP Neu-Ulm können auch der städtischen Projektwebsite entnommen werden: www.neu-ulm.de/kwp
Bürgerinformationsveranstaltung
Zusätzlich zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren findet am Mittwoch, 15.10.2025 um 18:30 Uhr eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum Entwurf des KWP im Edwin-Scharff-Haus, Kleiner Saal, Silcherstraße 40, 89231 Neu-Ulm statt.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem BayDSG sowie § 10 Abs. 5 WPG i.V.m. § 13 Abs. 4 WPG und § 7 Abs. 1 WPG und nur zu gesetzlich zulässigem Zweck und Dauer. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich auf der Homepage der Stadt Neu-Ulm unter www.neu-ulm.de/datenschutz.
Projektförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Die Stadt Neu-Ulm erhält für die Erstellung ihres KWP eine finanzielle Förderung aus dem Klima- und Transformationsfond der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neu-Ulm, Entwurf vom 21.08.2025 (PDF, 10.1 MB)