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Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
Gewinnspiel „Weihnachtserlebnis“ 

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „Weihnachtserlebnis“ auf der Instagram-Seite der Stadt Neu-Ulm (https://www.instagram.com/stadt.neuulm) stimmen die Teilnehmenden den folgenden Teilnahmebedingungen zu:

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram/Facebook, sondern der Betreiber. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den Betreiber zu richten.
 

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist ab 18 Jahre möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neu-Ulm, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Stadt Neu-Ulm ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie zum Beispiel Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
 

Wann beginnt und endet das Gewinnspiel?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ab Sonntag, 23. November 2025, möglich und endet am Freitag, 28. November 2025.
 

Wie ist eine Teilnahme möglich?

An dem Gewinnspiel nimmt teil, wer in diesem Zeitraum den Gewinnspiel-Beitrag auf der Instagram-Seite der Stadt Neu-Ulm kommentiert. Der Kommentar muss die Information enthalten, warum sich ein Besuch auf dem Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt Neu-Ulm lohnt.
 

Welche Preise gibt es zu gewinnen?

Zu gewinnen gibt es jeweils einen der fünf Gutscheine für das Donaubad in Neu-Ulm:

  • 1 x Familie groß - 5 Stunden Erlebnisbad
  • 1 x Familie klein - 5 Stunden Erlebnisbad 
  • 1 x 2 Erwachsene Sauna (4 Stunden)
  • 2 x 2 Eissportanlage Tageskarten
     

Wie werden die Gewinner ermittelt?

Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
 

Wie werden die Gewinner benachrichtigt?

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt als Antwort auf die Kommentare der fünf Gewinner, die ermittelt wurden. Die Gewinner werden aufgefordert, sich per E-Mail oder Direktnachricht bei der Stadtverwaltung Neu-Ulm bis Mitte Dezember 2025 zu melden. Bleibt eine Bestätigung aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn einem anderen Teilnehmer zu verleihen (Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos.).

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
 

Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels?

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtverwaltung Neu-Ulm.
 

Datenschutzhinweise

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Neu-Ulm die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert. Diese werden dabei nicht mit dem Facebook- oder Instagram-Account des Teilnehmers verknüpft.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Stadtverwaltung Neu-Ulm weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft über seine Daten, deren Korrektur oder Löschung.
 

Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtverwaltung Neu-Ulm behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die Stadtverwaltung Neu-Ulm das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadtverwaltung Neu-Ulm berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
 

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
 

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzpflicht der Stadtverwaltung Neu-Ulm aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gleich aus welchem Rechtsgrund ist soweit gesetzlich zulässig auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Beiträge von Nutzern dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen.