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Ab sofort gilt Tempo 30

In weiten Bereichen der Neu-Ulmer Innenstadt darf zwischen 22 und 6 Uhr ab sofort nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden

Verkehrsschild Maximalgeschwindigkeit 30 km/h mit Zusatzschildern "gültig von 22 bis 6 Uhr" und "Lärmschutz"

Foto: Stadt Neu-Ulm

1. August 2018   -   Fuß vom Gas: In weiten Bereichen der Neu-Ulmer Innenstadt gilt in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ab sofort Tempo 30. Die Reduzierung der Geschwindigkeit in den Abend- und Nachtstunden soll die Lärmbelästigung der Anwohner verringern. Die Maßnahme ist Teil des Neu-Ulmer Lärmaktionsplanes.   Wie viel Lärm verursacht der Verkehr im Neu-Ulmer Stadtgebiet und wo und wie kann dieser Lärm reduziert werden? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, wurden alle Hauptverkehrsstraßen in Neu-Ulm, die in 24 Stunden von mehr als 8.200 Fahrzeuge befahren werden, untersucht. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen wurden im Lärmaktionsplan für die Stadt zusammengefasst und zusammen mit möglichen Lösungen zur Lärmreduzierung dargestellt. Eine Maßnahme, die Abhilfe schaffen soll, ist die Temporeduzierung auf viel befahrenen innerstädtischen Straßen. Hierzu gehören:
  • die Schützenstraße und die Hermann-Köhl-Straße zwischen dem Flößerweg und der Bahnhofstraße,
  • die Marienstraße und Augsburger Straße zwischen der Krankenhausstraße und dem Augsburger-Tor-Platz sowie
  • die westliche Bahnhofstraße zwischen der Reuttier Straße und der Hermann-Köhl-Straße. 
In diesen Bereichen darf künftig zwischen 22 und 6 Uhr nur noch mit maximal 30 Kilometern pro Stunde gefahren werden. Der städtische Baubetriebshof hat am heutigen Mittwoch in der Augsburger Straße mit der Montage der Tempo-30-Schilder begonnen. Bis zum Ende der Woche wird auch die Bahnhofstraße entsprechend beschildert sein. In der kommenden Woche werden dann abschließend noch die neuen Verkehrszeichen in der Schützen- und Hermann-Köhl-Straße aufgestellt. Die Temporeduzierungen gelten ab sofort. Verkehrsteilnehmer müssen innerhalb des Geltungszeitraumes mit vermehrten Kontrollen rechnen. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden entsprechend des geltenden Bußgeldkataloges geahndet.

Weitere Details des Neu-Ulmer Lärmaktionsplanes:
Im Rahmen des Lärmaktionsplanes erstellt die Stadtverwaltung Neu-Ulm derzeit eine Förderrichtlinie zur Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen. Betroffen ist die Augsburger Straße bis zum Ortsausgang Pfuhl, der Bereich rund um den Augsburger Tor-Platz bis zur Bahnhofstraße, die Schützenstraße, die Hermann-Köhl-Straße und die Bahnhofstraße sowie die Reuttier Straße bis zum Einzugsbereich Schwaighofen. Darüber hinaus sollen entsprechend des Lärmaktionsplanes Neubauten und Neuerschließungen im Stadtgebiet künftig planerisch der Immissionssituation angepasst werden. Auch Straßenquerschnitte sollen nach Möglichkeit reduziert werden. Die Reduzierungen erfolgen sukzessive im Rahmen von Sanierungen oder Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung.