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Mariä Himmelfahrt bleibt gesetzlicher Feiertag

23.05.2014  -  Nach den Ergebnissen des Zensus (Volkszählung) 2011 bleibt Mariä Himmelfahrt (15. August) in Neu-Ulm gesetzlicher Feiertag. Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz ist Voraussetzung dafür, dass in einer Gemeinde die Zahl der katholischen Christen die der evangelischen Christen übersteigt. Dies hat das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach Auswertung der Zensus-Daten für Neu-Ulm festgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des <link https: www.statistik.bayern.de statistik bevoelkerungsstand external-link-new-window>Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Dort zeigt Ihnen eine Karte, in welchen Gemeinden in Bayern 2014 Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist.
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