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Neu-Ulm ist Mitglied in der Gemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern
04. Februar 2022 - Die Stadt Neu-Ulm wurde in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ (AGFK Bayern) aufgenommen und befindet sich derzeit im Zertifizierungsverfahren, um „Fahrradfreundliche Kommune“ zu werden. Neu-Ulm ist eine von insgesamt zehn bayerischen Kommunen, die neu in die Gemeinschaft aufgenommen wurden.
Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger nahm vergangene Woche die Aufnahmeurkunde im Rahmen einer digitalen Auszeichnungsveranstaltung von Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer sowie dem AGFK-Vorsitzenden Matthias Dießl entgegen. Die Aufnahme erfolgt rückwirkend zum 1. September vergangenen Jahres.
Der Auszeichnung waren ein längerer Prozess und ein anspruchsvolles Prüfverfahren vorangegangen. Ausgangspunkt war ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt im Dezember 2019. Demnach sollte sich die Stadt Neu-Ulm um die Aufnahme in die Gemeinschaft bemühen. Der entsprechende Aufnahmeantrag wurde im Jahr 2020 gestellt. Im Sommer 2021 folgte dann das mehrstufige Zertifizierungsverfahren. Nach einem digitalen Termin, bei dem das Radverkehrskonzept und die Radverkehrssituation in Neu-Ulm von einer Fachkommission bewertet wurden, folgte eine „Vorbereisung“, quasi eine gemeinsame Vor-Ort-Befahrung. Vertreter der AGFK, der Stadtverwaltung, der Polizei sowie des ADFC befuhren gemeinsam per Rad eine zuvor ausgewählte Route im Neu-Ulmer Stadtgebiet.
Die Ergebnisse der Befahrung flossen in die Entscheidung ein, die Stadt Neu-Ulm in die Arbeitsgemeinschaft aufzunehmen. Zahlreiche Punkte und Themen wurden von der AGFK positiv hervorgehoben. So beispielsweise die Fahrradstraßen, die vorgezogenen Ampel-Druckknöpfe für Radfahrer oder das Scherbentelefon beziehungsweise der Mängelmelder. Honoriert wurde von der AGFK auch, dass in der bestehenden Stellplatzsatzung der Stadt die Thematik des Radverkehrs bereits berücksichtigt werde und das politische Interesse sowie das Engagement der Verwaltung für den Radverkehr sehr hoch sind.
Neben Beispielen für eine positive Umsetzung der Radverkehrssituation wurden aber auch Themenfelder ausgemacht, bei denen noch Handlungsbedarf besteht. So wurde von der Bewertungskommission unter anderem grundsätzlich angemerkt, dass das Neu-Ulmer Radverkehrsnetz durch eine weitere Ergänzung der wegweisenden Beschilderung und Markierungen noch sichtbarer gemacht werden soll. Auch die Roteinfärbungen der Fahrradwege sollen in kürzeren Intervallen erneuert werden. Angeregt wurde zudem, dass ein Winterdienstplan für den Radverkehr kartografisch dargestellt und veröffentlicht werden sollte.
Die Kommune hat nun vier Jahre Zeit, um die Aufgabenliste mit den Punkten, bei denen die AGFK noch Handlungsbedarf sieht, umzusetzen. Im Jahr 2025 erfolgt dann die Hauptbereisung. Verläuft diese positiv, erhält die Stadt Neu-Ulm die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“.
Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger freut sich sehr, dass die Bemühungen ihrer Stadt zur Verbesserung des Radverkehrs Früchte tragen: „Wir werden die Zeit bis 2025 nutzen, um Neu-Ulm bis dahin noch fahrradfreundlicher zu machen.“