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Neu-Ulmer Stadtrat beschließt Genussrechtskapital für Entwicklungsgesellschaft

Blick auf das neue Gebäude Heiners am Heiner-Metzger-Platz

Am Heiner-Metzger-Platz entsteht mit dem „Heiners“ ein Highlight der städtebaulichen Entwicklung. Hier werden Wohnungen, Büroräume, die Stadtbücherei und der Generationentreff sowie Gastronomie und ein Veranstaltungssaal ein Zuhause finden. (Foto: Baustellenkamera, 10. Juli 2026)

10. Juli 2026  –  Der Neu-Ulmer Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, der Entwicklungsgesellschaft Neu-Ulm GmbH (EGNU) Genussrechtskapital zur Verfügung zu stellen. Das Genussrechtskapital dient der Finanzierung der Bau- und Betriebsphase des Projekts „Heiners“ am Heiner-Metzger-Platz und soll dessen planmäßigen Baufortschritt sicherstellen.

Konkret wurde die Gewährung eines Genussrechts in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro beschlossen. 

Zudem kann bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf weiteres Genussrechtskapital von bis zu 2 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für den Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs wurde darüber hinaus die Möglichkeit eines Gesellschafterdarlehens beschlossen.

Der Beschluss erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrats am 2. Juli 2026.

Was ist ein Genussrecht?
Ein Genussrecht ist eine Form der Unternehmensfinanzierung. Dabei stellt ein Investor einem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhält im Gegenzug vertraglich geregelte Rechte, beispielsweise eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen bleiben dabei unverändert.

Weitere Informationen zum Großbauprojekt Heiners finden Sie auf www.wir-leben-neu.de/heiners.