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Personalausweis
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Personalausweis.
Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.
Inhalt
- Online-Terminvereinbarung
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Ausweispflicht
- Antragstellung für Kinder unter 16
- Gültigkeitsdauer
- Vorläufiger Personalausweis
- Erforderliche Unterlagen
- Gebühren
- Pass-Statusabfrage
- Hinweise zur Abholung
- Verlusterklärung
- Besonderheiten und weitere Informationen
- Kontakt
Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvereinbarung, wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Mit Ihrem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbilds, zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt, in der Sparkasse, in der Bank oder am Empfang eines Hotels.
Die Online-Ausweisfunktion
Ihr Personalausweis ist zusätzlich mit einem kostenlos lesbaren Chip ausgestattet – die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich sicher ausweisen, wenn Sie Leistungen von Unternehmen und Behörden im Internet nutzen. Dann ist ein Termin vor Ort nicht mehr nötig und Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden. Das geht zum Beispiel hier:
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Auszug Gewerbezentralregister
- Beantragung BAföG BAföG Digital
- Zugriff auf das Rentenkonto
- Nutzung digitaler Verwaltungsportale
- bei Unternehmen wie Krankenkassen, Mobilfunkanbietern und Banken
Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten senden.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf personalausweisportal.de sowie in der Info-Broschüre des Bundesinnenministeriums:
Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital (personalausweisportal.de)
PIN vergessen
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird dann an Ihre Meldeadresse gesendet:
PIN-Rücksetzdienst bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de)
AusweisApp2
In der AusweisApp2, der staatlichen App für das Online-Ausweisen, können Sie leicht prüfen, ob Ihr Smartphone und Ihr Personalausweis die Voraussetzungen für das Online-Ausweisen erfüllen.
Hier können Sie die AusweisApp2 herunterladen: AusweisApp2: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)
Ausweispflicht
Deutsche Staatsangehörige (im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. zwei bis drei Wochen.
Antragstellung für Kinder unter 16 Jahren
Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung (Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Zustimmungserklärung (PDF)
Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen.
Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:
- unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein biometrisches Lichtbild.
Die Antragstellung ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Personalausweises möglich.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen, zum Beispiel Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren: Bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll. Zustimmungserklärung (PDF)
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Bitte beachten Sie: Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.
Gebühren
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): | 37,00 € |
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): | 22,80 € |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Pass-Statusabfrage
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie sich über die Pass-Statusabfrage jederzeit nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Hinweise zur Abholung
Holen Sie den Personalausweis bitte erst ab, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personalausweis (soweit vorhanden) mit.
Verlusterklärung
Über das Online-Formular Verlusterklärung haben Sie die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes (Personalausweis / Pass) bei der Meldebehörde anzuzeigen:
Besonderheiten
Das Auswärtige Amt fasst Einreise- und Visabestimmungen zusammen, die vorab beachtet werden müssen: Visa und Aufenthalt (auswaertiges-amt.de)
Weitere Informationen
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de