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Personalausweis

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Personalausweis.

Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.

Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Mit Ihrem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbilds, zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt, in der Sparkasse, in der Bank oder am Empfang eines Hotels.
 

Die Online-Ausweisfunktion

Ihr Personalausweis ist zusätzlich mit einem kostenlos lesbaren Chip ausgestattet – die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich sicher ausweisen, wenn Sie Leistungen von Unternehmen und Behörden im Internet nutzen. Dann ist ein Termin vor Ort nicht mehr nötig und Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden. Das geht zum Beispiel hier:

  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Auszug Gewerbezentralregister 
  • Beantragung BAföG BAföG Digital 
  • Zugriff auf das Rentenkonto
  • Nutzung digitaler Verwaltungsportale 
  • bei Unternehmen wie Krankenkassen, Mobilfunkanbietern und Banken
     

Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten senden.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf personalausweisportal.de sowie in der Info-Broschüre des Bundesinnenministeriums:
Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital (personalausweisportal.de)   
 

PIN vergessen

Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird dann an Ihre Meldeadresse gesendet:

PIN-Rücksetzdienst bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de) 
 

AusweisApp2

In der AusweisApp2, der staatlichen App für das Online-Ausweisen, können Sie leicht prüfen, ob Ihr Smartphone und Ihr Personalausweis die Voraussetzungen für das Online-Ausweisen erfüllen.

Hier können Sie die AusweisApp2 herunterladen: AusweisApp2: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)

Ausweispflicht

Deutsche Staatsangehörige (im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. zwei bis drei Wochen.

Antragstellung für Kinder unter 16 Jahren

Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung (Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Zustimmungserklärung (PDF) 

Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen.

Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:

  • unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein biometrisches Lichtbild.
Die Antragstellung ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Personalausweises möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • bei ledigen Personen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, evtl. Familienstammbuch
     
  • bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen: Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit – soweit zutreffend – Vermerk über die Scheidung/den Tod des Ehegatten.

    Die vorgelegten beglaubigten Abschriften bzw. Urkunden sollten möglichst aktuell sein, d.h. in jedem Fall den letztgültigen Sachstand zum Namen, Familienstand usw. wiedergeben.
     
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
     
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), das den Kriterien der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss.
     
  • Zustimmungserklärung/Vollmacht (für Beantragung und Abholung) des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten: Zustimmungserklärung (PDF) 

Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

 

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.

Gebühren

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig):   22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Pass-Statusabfrage

Nach Beantragung des Personalausweises können Sie sich über die Pass-Statusabfrage jederzeit nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.

Hinweise zur Abholung

Holen Sie den Personalausweis bitte erst ab, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personalausweis (soweit vorhanden) mit.

Besonderheiten

Das Auswärtige Amt fasst Einreise- und Visabestimmungen zusammen, die vorab beachtet werden müssen: Visa und Aufenthalt (auswaertiges-amt.de)

 

Weitere Informationen

Personalausweisportal (Bundesinnenministerium)

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de