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Personalausweis
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Personalausweis.
Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
Web: buergerbuero.neu-ulm.de
Der neue Personalausweis
Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er ist so groß wie eine Kreditkarte und besitzt zahlreiche Merkmale, die vor Fälschung sichern. Der neue Ausweis schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Der neue Ausweis kann genauso wie bisher als Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips wird gewährleistet sich einfach und zuverlässig in der Online-Welt auszuweisen.
Flyer "Der neue Personalausweis: Informationen zur Online-Ausweisfunktion" (PDF)
Ausweispflicht
Deutsche Staatsangehörige (im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. zwei bis drei Wochen.
Antragstellung für Kinder unter 16 Jahren
Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich.
Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen. Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Gültigkeitsdauer
Seit 1. November 2010 beträgt die Gültigkeitsdauer
- unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein biometrisches Lichtbild.
Die Antragstellung ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines neuen Personalausweises möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Bei ledigen Personen Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, evtl. Familienstammbuch
- Bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen: Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit – soweit zutreffend – Vermerk über die Scheidung/den Tod des Ehegatten.
Die vorgelegten beglaubigten Abschriften bzw. Urkunden sollten möglichst aktuell sein, d.h. in jedem Fall den letztgültigen Sachstand zum Namen, Familienstand usw. wiedergeben.
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), das den Kriterien der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss.
- Zustimmungserklärung/Vollmacht des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten
Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.
Gebühren
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): | 37,00 € |
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): | 22,80 € |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Pass-Statusabfrage
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie sich über die Pass-Statusabfrage jederzeit nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Hinweise zur Abholung
Holen Sie den Personalausweis bitte erst ab, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personalausweis (soweit vorhanden) mit.
Besonderheiten
Das Auswärtige Amt fasst Einreise- und Visabestimmungen zusammen, die vorab beachtet werden müssen.
Weitere Informationen
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de