Haupt Inhalt

Reisepass

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Reisepass.

Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.

Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Der neue elektronische Reisepass

Der neue elektronische Reisepass (kurz „ePass“) enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden. 

Die Eintragung von Kindern in den Pässen der Eltern ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen über den Reisepass sind auf der Webseite des Bundesinnenministeriums abrufbar:
Der deutsche Reisepass (bmi.bund.de)   

Antragstellung für Minderjährige

Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung (zu Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Zustimmungserklärung (PDF)

Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elterteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen. Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

Gebühren

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres:  37,50 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres:  70,00 €
Vorläufiger Reisepass:  26,00 €


Die Gebühr wird bei der Beantragung fällig.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:

  • unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • bei ledigen Personen:
    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, evtl. Familienstammbuch für den Fall, dass die Stadt Neu-Ulm erstmalig das Dokument ausstellt.
     
  • bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen:
    Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde für den Fall, dass die Stadt Neu-Ulm erstmalig das Dokument ausstellt. Soweit zutreffend, mit Vermerk über die Scheidung/den Tod des Ehegatten.

    Die vorgelegten beglaubigten Abschriften bzw. Urkunden sollten möglichst aktuell sein, d.h. in jedem Fall den letztgültigen Sachstand zum Namen, Familienstand usw. wiedergeben.
     
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
     
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), das den Kriterien der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss (siehe weiter unten)
     
  • Zustimmungserklärung/Vollmacht des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten: Zustimmungserklärung (PDF)
     

Bitte beachten Sie: Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Richtlinien für das biometrische Lichtbild

Für die Beschaffenheit des biometrischen Lichtbildes sind folgende exakten Richtlinien der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation ICAO vorgegeben:

  • Passbildgröße 35x45 mm
  • Frontalaufnahme
  • neutraler Gesichtsausdruck (kein Lachen, geschlossener Mund)
  • Gesichtsgröße 32-36 mm
  • Kopfgröße 70-80% der Bildgröße
  • einfarbiger, neutraler Hintergrund

Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.

Pass-Statusabfrage

Nach Beantragung des Reisepasses können Sie über die Pass-Statusabfrage jederzeit den Bearbeitungsstand abfragen.

Hinweis für Vielreisende

Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten (statt der herkömmlichen 32 Seiten) erhalten. Für diesen Reisepass ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22 € zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.

 

Hinweis für Kurzentschlossene

Falls Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird derzeit in 5 Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt und kostet bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 69,50 € und danach 102,00 €.

In den Fällen, in denen der Reiseantritt unverzüglich (weniger als 5 Werktage) erfolgen muss, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Reiseantritt möglich ist. Den Passbehörden sind hierfür geeignete Nachweise vorzulegen.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie vor der Einreise in andere Länder die Visabestimmungen der Staaten. Das Auswärtige Amt hat Besonderheiten im Internet zusammengefasst: www.auswaertiges-amt.de

Dort finden Sie auch Informationen zum Thema Reise und Sicherheit.

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de