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Reisepass

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Reisepass.

Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.

Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Der neue elektronische Reisepass

Der neue elektronische Reisepass (kurz „ePass“) enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden. 

Die Eintragung von Kindern in den Pässen der Eltern ist nicht mehr möglich.

Nähere Informationen über den Reisepass sind auf der Webseite des Bundesinnenministeriums abrufbar:
Der deutsche Reisepass (bmi.bund.de)   

Antragstellung für Minderjährige

Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen. Die Zustimmung (zu Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Zustimmungserklärung (PDF)

Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elterteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen. Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

Gebühren

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres:  37,50 €
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres:  70,00 €
Vorläufiger Reisepass:  26,00 €


Die Gebühr wird bei der Beantragung fällig.

Produktionszeiten der Bundesdruckerei

Bei regulären Passbestellungen wird von der Bundesdruckerei derzeit eine durchschnittliche Produktionsdauer von 10 Wochen bis zur Abholung bei der Passbehörde benötigt (Stand Juli 2024).

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist abhängig vom Lebensalter:

  • unter dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen, zum Beispiel Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren: Bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll. Zustimmungserklärung (PDF)
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis 

Bitte beachten Sie: Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Richtlinien für das biometrische Lichtbild

Für die Beschaffenheit des biometrischen Lichtbildes sind folgende exakten Richtlinien der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation ICAO vorgegeben:

  • Passbildgröße 35x45 mm
  • Frontalaufnahme
  • neutraler Gesichtsausdruck (kein Lachen, geschlossener Mund)
  • Gesichtsgröße 32-36 mm
  • Kopfgröße 70-80% der Bildgröße
  • einfarbiger, neutraler Hintergrund

Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums.

Pass-Statusabfrage

Nach Beantragung des Reisepasses können Sie über die Pass-Statusabfrage jederzeit den Bearbeitungsstand abfragen.

Hinweis für Vielreisende

Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten (statt der herkömmlichen 32 Seiten) erhalten. Für diesen Reisepass ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22 € zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.

 

Hinweis für Reisende außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten

Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten – welche für die Einreise einen Reisepass fordern – wird von einigen Reisländern eine Restgültigkeit des Passes von 6 Monaten bei der Einreise gefordert.

Sollten Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens 6 Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Vorlauf, ein neuer Pass beantragt werden.

Darüber hinaus empfiehlt das Bundesinnenministerium, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig – zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein passpflichtiges Land – erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen: Wie und wo beantrage ich einen Reisepass? (bmi.bund.de)  

 

Hinweis für Kurzentschlossene

Falls Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird derzeit in 5 Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt und kostet bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 69,50 € und danach 102,00 €.

In den Fällen, in denen der Reiseantritt unverzüglich (weniger als 5 Werktage) erfolgen muss, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Reiseantritt möglich ist. Den Passbehörden sind hierfür geeignete Nachweise vorzulegen.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie vor der Einreise in andere Länder die Visabestimmungen der Staaten. Das Auswärtige Amt hat Besonderheiten im Internet zusammengefasst: www.auswaertiges-amt.de

Dort finden Sie auch Informationen zum Thema Reise und Sicherheit.

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de