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Ab dem 1. Mai: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente notwendig

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Bürgerämter nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und vorläufige Dokumente verwenden. (Symbolbild: © curtbauer / AdobeStock)
25. April 2025 – Ab dem 1. Mai 2025 dürfen im Neu-Ulmer Bürgerbüro nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und vorläufige Dokumente verwendet werden.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung. Mit dieser soll die Sicherheit erhöht werden, indem Fälschungen und Manipulationen verhindert werden.
Digitale Passfotos können bei zertifizierten Fotostudios oder teilnehmenden Drogeriemärkten gemacht werden. Hier erhält man dann einen QR-Code, der zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorgelegt werden kann.
Die Möglichkeit, digitale Lichtbilder direkt im Bürgerbüro zu erstellen, ist geplant, derzeit aber noch nicht möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die noch Papierbilder für die Beantragung von Dokumenten verwenden möchten, werden gebeten, sich vorab telefonisch unter (0731) 7050-7340 oder per Mail an buergerbuero@neu-ulm.de mit den Mitarbeitenden des Bürgerbüros in Verbindung zu setzen und zu klären, ob dies möglich ist oder nicht.
Unter dem Link www.alfo-passbild.com gbit es Informationen zu digitalen Passbildern. Hier kann außerdem abgefragt werden, welche zertifizierten Fotografen und Anbieter in der Umgebung die Leistung der digitalen Fotos anbieten.