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Neu-Ulmer Kinder fordern: Fuß vom Gas im Wohngebiet
Schilderkampagne zur Geschwindigkeitsreduzierung in Wohngebieten
6. September 2022 – In Wohngebieten wird oftmals zu schnell gefahren. Diese Erfahrung hat auch die Stadtverwaltung Neu-Ulm gemacht. Immer wieder wenden sich besorgte Eltern an die Verwaltung und bitten um geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, um Autos auf Gefahrensituationen hinzuweisen und so zum Abbremsen zu bewegen.
Da in solchen Fällen leider nicht immer eine Lösung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung möglich ist, hat Neu-Ulms Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger eine „Schilderkampagne“ ins Leben gerufen.
Ihre Idee: In besonders stark betroffenen Gebieten soll auf spielende Kinder hingewiesen werden. Ziel ist es, dass Fahrzeuglenker achtsamer unterwegs sind und den Fuß vom Gas nehmen. Im Frühjahr hat die Verwaltung daher über die städtischen Social-Media-Kanäle interessierte Kinder und Familien gesucht, die bunte Motive für die Hinweisschilder gestalten. Die eingereichten Entwürfe hat Yvonne Schefler vom Neu-Ulmer Stadtmarketing auf Schilder übertragen lassen. Alexander Mangold hat zusammen mit seiner Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht die passenden Stellen zur Platzierung der Schilder ausgewählt. Die ersten zwei Schilder konnten jetzt mit Hilfe des Baubetriebshofes im Bereich Reiherweg und Falkenweg in Ludwigsfeld aufgestellt werden.
„Es freut mich sehr, dass wir dank der tatkräftigen Unterstützung einiger Kinder so tolle Vorlagen für die Beschilderung erhalten haben. Ich hoffe, dass die Motive alle Fahrerinnen und Fahrer in den Wohngebieten dazu animieren, noch langsamer zu fahren und auch achtsamer spielenden Kindern gegenüber zu sein“, sagt Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger.
Familien können weitere Gefahrenstellen für eine Anbringung von nichtamtlichen Hinweisschilder melden
Neu-Ulmer Familien, die weitere gefährliche Stellen in Wohngebieten melden und die dortige Anbringung einer solchen Beschilderung beantragen möchten, können sich per E-Mail an strassen-verkehrsrecht@neu-ulm.de an die Stadtverwaltung wenden. Die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht wird anschließend prüfen, ob dort ein amtliches Verkehrszeichen oder alternativ ein nichtamtliches Schild möglich beziehungsweise sinnvoll ist.
Was bedeutet „nichtamtliche Beschilderung“?
Bei „nichtamtlichen Schildern“ handelt es sich um Schilder, die es nicht im Straßenverkehrskatalog zur Straßenverkehrsordnung gibt. Sie müssen sich klar von amtlichen Verkehrszeichen unterscheiden, so dass sie nicht mit ihnen verwechselt werden können.