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Stadt Neu-Ulm führt Online-Knöllchen ein
14. Februar 2025 – Die Stadt Neu-Ulm modernisiert ihre Parkraumüberwachung und führt ab der kommenden Woche das Online-Knöllchen ein. Wer künftig in der Stadt falsch parkt, kann sein Bußgeld direkt online überweisen.
Bisher lief es bei einem Parkverstoß in Neu-Ulm so: Die Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) haben eine Verwarnung hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geheftet. Auf dieser war unter anderem der Tatvorwurf, die Höhe des Verwarngeldes und die Bankverbindung für das Begleichen des Betrages angegeben. Gezahlt werden konnte dann entweder per Banküberweisung oder persönlich in bar bei der Stadtkasse im Rathaus.
Informationen und Bezahlvorgang über Online-Portal abrufbar
Mit der neuen Regelung der Online-Knöllchen haben Verkehrsteilnehmende die Möglichkeit, den Tatvorwurf direkt vor Ort über ein benutzerfreundliches Online-Portal zu prüfen. Falschparker erhalten einen DINA6-großen Hinweiszettel mit einem QR-Code an die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs. Über den QR-Code (oder den abgedruckten Link samt Kennung) können alle relevanten Informationen zu dem Vorfall schnell und unkompliziert auf dem Smartphone eingesehen werden. Das schafft eine größtmögliche Transparenz und auch Nachvollziehbarkeit. Denn alle Details zum Verstoß sind sofort digital einsehbar und bieten eine schnelle Klärung.
Verwarngelder können dann direkt vor Ort oder auch erst später daheim über das Online-Portal bezahlt werden.
„Mit dem Online-Knöllchen setzen wir einen weiteren Schritt hin zu einer digitalen, bürgerfreundlicheren Stadtverwaltung. Die Abschaffung der Windschutzscheibenverwarnung und die Einführung des QR-Code-Systems bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine schnellere und transparentere Möglichkeit, mit Verkehrsordnungswidrigkeiten umzugehen“, sagt Alexander Mangold, Leiter der Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht.
Erinnerungsschreiben kommt mit der Post
Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone nutzen, können einfach abwarten, bis sie postalisch ein Erinnerungsschreiben erhalten. Dieses Erinnerungsschreiben wird bei Nichtbezahlung des Verwarngeldes ohnehin an jeden Parksünder versendet. Das Erinnerungsschreiben beinhaltet dann nochmals alle Informationen zum Tatvorwurf, zur Höhe des Verwarngeldes und die entsprechende Bankverbindung, um das Knöllchen zu bezahlen.
Es gibt durch die zeitliche Verzögerung, die durch das Erinnerungsschreiben per Post entsteht, keine Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger.