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Thema der Woche

11. August 2016

Parkraumkonzept: Mehr Parkplätze für Bewohner der Innenstadt

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 27. Juli 2016 mit dem Neu-Ulmer Parkraumkonzept und der Stellplatzsituation in der Innenstadt beschäftigt. Nach umfangreicher Diskussion wurde ein Handlungsprogramm zum Parkraumkonzept beschlossen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen die Parkplatzsituation in der Innenstadt verbessern.

Die Stadtverwaltung hatte die Parkplatzsituation in der Innenstadt in den vergangenen Monaten im Rahmen einer ausführlichen Erhebung analysiert. Die Analyse zeigt, dass insbesondere für Bewohner im Zentrum und in der westlichen Innenstadt nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, um den bestehenden Bedarf zu decken.
Nach einer umfangreichen Diskussion hat der Stadtrat unter anderem folgende von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Parkplatzsituation in Neu-Ulm beschlossen:

Schaffung von zusätzlichem Parkraum
Bereits im Mai musste die Stadt das Parkhaus am Bahnhof wegen mangelnder Standsicherheit kurzfristig schließen. Als Ersatz für die weggefallenen Parkplätze hatte der Stadtrat im Juni beschlossen, im künftigen Wohnquartier „Grüne Höfe“ (nördlich der Bahnlinie und jenseits der Hermann-Köhl-Straße) eine öffentliche Tiefgaragenebene erstellen zu lassen. Läuft alles nach Plan, könnten die öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage ab Ende 2018 genutzt werden (Zum ausführlichen Bericht).

Auch im Zuge der weiteren baulichen Entwicklung von Innenstadtflächen soll die Schaffung von zusätzlichen Parkierungseinrichtungen geprüft werden. Der Fokus liegt hierbei zunächst auf dem LEW-Gebäude: So soll beim geplanten Neubau des Areals die Möglichkeit der Unterbringung einer Tiefgarage berücksichtigt werden. Dabei soll auch der Bereich unter dem Heiner-Metzger-Platz einbezogen werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ermitteln, in welchen städtischen Stellplatzanlagen ein Parkangebot für Anwohner untergebracht werden kann. Dabei werden insbesondere Ansätze für die Tiefgarage Petrusplatz, den Parkplatz am Edwin-Scharff-Haus (ESH) und das neue Parkhaus am ESH geprüft.

Gebührenpflichtige Zeiten
Bislang muss in Neu-Ulm samstags von 9 bis 13 Uhr fürs Parken bezahlt werden. Seit der Eröffnung der Glacis-Galerie, die samstags bis 20 Uhr geöffnet ist, ist samstags ein erhöhter Bedarf an öffentlichen Stellplätzen zu verzeichnen. Die Stadtverwaltung hatte daher eine Ausdehnung der gebührenpflichten Parkzeit am Samstag bis 20 Uhr vorgeschlagen. Die Stadträte verständigten sich schließlich darauf, dass der Parkraum samstags künftig bis 18 Uhr bewirtschaftet werden soll.
Die gebührenpflichten Parkzeiten unter der Woche bleiben unverändert: Sie gelten montags bis freitags weiterhin von 9 bis 20 Uhr.
Analog der bisherigen Regelung (Freigabe von Kurzzeitparkplätzen für Bewohner montags bis freitags von 18 bis 20 Uhr) können Bewohner mit Parkausweis ihr Fahrzeug künftig auch samstags zwischen 13 und 18 Uhr kostenfrei auf Kurzzeitparkplätzen abstellen.

Parkgebühren

Die Parkgebühren bleiben vorerst unverändert. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, die Angemessenheit der Höhe der Parkgebühren zu prüfen.

Aktuelle Parkgebühren für Kurzzeitparkplätze:
die ersten 20 Minuten:     gebührenfrei
weitere 40 Minuten:         1,00 €
jede weitere 30 Minuten: 0,80 €

Die letzte Tarifänderung erfolgte zum März 2010. Im Vergleich mit Ulm sind die Parkgebühren in Neu-Ulm niedriger. Vor dem Hintergrund der hohen Parkraumnachfrage soll die Angemessenheit der Gebühren überprüft werden. Ob und wann es gegebenenfalls neue Parktarife gibt, steht aktuell noch nicht fest.

Parkraumbewirtschaftung
Ein Teil der gebührenfreien Dauerparkplätze wird abgeschafft (Paulstraße, Bahnhofstraße und Schützenstraße). Hier ist künftig eine Parkscheibe oder der Bewohnerparkausweis vorgesehen. In anderen Bereichen, in denen bislang Parken mit Parkscheibe möglich war, muss künftig fürs Parken bezahlt werden (z.B. Teile der Gartenstraße, Maximilianstraße, Donaustraße und Wilhelmstraße). Die genauen Grenzen der neuen Parkgebührenzone sind in der untenstehenden Karte eingetragen.
Die im Mischprinzip bewirtschafteten Stellplätze in einem Teil der Wallstraße werden künftig dem Bewohnerparken zugeschlagen.

Gebührenfreies Parken für Elektro-Fahrzeuge
Elektrisch betriebene Pkw (mit E-Kennzeichen) können künftig gebührenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen (ausgenommen Parkhäuser und Tiefgaragen) parken. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Elektromobilität im Innenstadtkern zu fördern. Aufgrund des noch sehr niedrigen Bestandes an E-Fahrzeugen besteht aktuell keine Sorge, dass dadurch die Parkmöglichkeiten für andere Fahrzeuge gravierend eingeschränkt werden.

Änderung der Stellplatzsatzung
Das Ziel der sogenannten „Stellplatzsatzung“ ist es, das Verhältnis von Stellplatzangebot und -bedarf möglichst angemessen und zielgenau zu regeln. Vereinfacht gesagt: Wer baut, muss auch Parkplätze zur Verfügung stellen. Im Wohnungsbau gilt: Pro Wohneinheit müssen 1,3 Parkplätze geschaffen werden.

  • Ablösebetrag:
    Falls die Herstellung notwendiger Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, kann der Bauherr seine Pflicht-Stellplätze auch durch Zahlung eines Geldbetrages „ablösen“. Die eingenommen Ablösebeträge sind von der Stadt für den Bau von Stellplätzen an anderer Stelle zu verwenden. Diese Ablösegebühr beträgt aktuell 6.100 Euro jeParkplatz. Der Stadtrat hat beschlossen, diesen Betrag auf 7.000 Euro anzuheben.

  • ÖPNV-Bonus:
    Wer in der Innenstadt baut, kann außerdem einen Bonus für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltend machen. Es müssen dann weniger Stellplätze nachgewiesen werden: bislang 65 und künftig 75 Prozent der geforderten Parkplätze.

Durch die Anpassung der Satzung soll das Stellplatzangebot insbesondere für Neubauten künftig bedarfsgerecht gestaltet werden.

Fahrradstellplätze
Die Verwaltung und der Stadtrat möchten auch die Stellplatzsituation für Fahrradfahrer verbessern. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sollen Fahrradstellplätze errichtet werden, die gut zugänglich und entsprechend ausgestattet sind, zum Beispiel mit Anschließmöglichkeiten für die Räder und ggf. einer Überdachung. Derzeit können Bauherren einen Fahrradabstellplatz für 300 Euro ablösen. Diese Möglichkeit entfällt künftig, sodass Radabstellplätze gebaut werden müssen.

Die Sitzungsvorlage einschließlich der ausführlichen Analyse sowie dem Handlungsprogramm und den dazugehörigen Anlagen können Sie im Rats- und Bürgerinfosystem einsehen:

Sitzung des Stadtrates, 27./28.07.2016
>> TOP 5: Analyse der Stellplatzsituation in der Innenstadt und Anpassungen des Parkraumkonzepts