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Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 139 "Neubau Wohnbebauung und Verbrauchermarkt Ortsstraße" in Neu-Ulm / Offenhausen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans M 139 „Neubau Wohnbebauung und Verbrauchermarkt Ortsstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 19.12.2024 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Planzeichnung vom 19.12.2024 dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt innerhalb der Plangrundstücke den Neubau von drei dreigeschossigen Wohngebäuden zuzüglich Satteldach sowie einem Verbindungsbau zwischen Haus A und Haus B, in welchem ein Verbrauchermarkt untergebracht werden soll.
Die Vorhabengrundstücke befinden sich im Ortsteil Offenhausen im Bereich der Ortsstraße.
Die Plangrundstücke sind derzeit durch ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie durch zwei Wohngebäude und einer Lagerhalle bebaut. Im Norden grenzt unmittelbar ein derzeit noch aktiver landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Süden wird der Vorhabenstandort durch wohnbaulich genutzte Gebäude begrenzt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung von neuem Wohnraum und eines Nahversorgungsangebots in Offenhausen. Durch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes kann der Aufgabe der zentralen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Rechnung getragen werden.
Das geplante Quartier in das über Jahrzehnte gewachsene bauliche Umfeld zu integrieren, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Diesbezüglich wurde die teilweise landwirtschaftlich geprägte bauliche Struktur aufgegriffen und weiterentwickelt.
Der Planstandort wird als Mischgebiet entsprechend der baulichen Nachbarschaft ausgewiesen. Mit der Flächenausweisung und der geplanten Entwicklung kann dem wachsenden Wohnungsdruck innerhalb der Stadt Neu-Ulm und dem seit Jahren bestehenden Defizit an Nahversorgung vor Ort nachgekommen werden.
Für den Geltungsbereich besteht aktuell kein Bebauungsplan, jedoch kann der Standort aufgrund seiner zentralen Lage in einem bereits vollständig bebauten Umfeld dem Innenbereich zugeordnet werden.
Um eine angemessene städtebaulich Entwicklung in dieser zentralen Ortslage gewährleisten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie vorhabenbezogen im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstücke Nr. 1413, 1414 sowie Teile des Flurstücks Nr. 1413/2 (Ortsstraße) der Gemarkung Offenhausen. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 3.988 m² auf.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 19.12.2024 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von
Montag, den 17. Februar 2025 bis einschließlich Dienstag, den 18. März 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
- Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (im PDF-Format)
- 01 Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 139 Planzeichnung und Textteil, Entwurf 19.12.2024 (720 KB)
- 02 Vorhaben- und Erschließungspläne (11 MB)
- 03 Übersichtsplan Widmung Gehwegfläche (70 KB)
- 04 Verkehrsgutachten (800 KB)
- 05 Schall- und Geruchsgutachten (20 MB)
- 06 Artenschutzgutachten (1.8 MB)
- 07 Baugrunduntersuchung (5.2 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (130 KB)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm