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14. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd“ in Neu-Ulm

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 14. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd", Stadt Neu-Ulm, auf Grundlage des Planentwurfs der Abteilung Stadtplanung Neu-Ulm vom 27.05.2025 beschlossen. 

Der Umgriff des Änderungsbereichs liegt südlich der Otto-Renner-Straße und östlich der Reuttier Straße (St 2029). Nördlich grenzt die Hofstelle Reuttier Straße 224 an den Änderungsbereich an. Die Fläche innerhalb des Änderungsbereichs wird ackerbaulich genutzt. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 2,2 ha. Der Planumgriff ist im folgenden Übersichtsplan vom 27.05.2025 dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist es, die bereits im FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm ausgewiesene gewerbliche Baufläche G 3 Schwaighofen Süd kleinräumig zu arrondieren. 

Da nur ein Teil der im FNP 2025 ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen tatsächlich für die angestrebte Nutzung zur Verfügung stehen, kann die dringende Nachfrage nach Gewerbegrundstücken nicht gedeckt werden.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines ersten Abschnittes der gewerblichen Baufläche G 3 ist eine kleinräumige Arrondierung sinnvoll.

  • Es können zusätzliche Gewerbeflächen angeboten werden. Die Fläche der Nutzungsänderung von Fläche für die Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche beträgt 2,2 ha.
  • Die notwendige Erschließungsinfrastruktur ist wegen der Vorbehaltsfläche Querspange zwingend von der Reuttier Straße aus zu schaffen. D. h. die Arrondierungsfläche muss wegen der gegebenen Rahmenbedingungen erschlossen werden. Die Arrondierung dient damit auch der effizienten Nutzung der künftigen Erschließungsinfrastruktur. 
  • Auf die Belange des Immissionsschutzes wird hingewiesen. Bei der Entwicklung eines Bebauungsplans sind diese Belange zu prüfen, zu bewerten und durch sachgerechte Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Umweltbezogene Informationen

Zur Planung liegen im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung), in Gutachten und Stellungnahmen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: 

Benannt werden temporäre und dauerhafte Auswirkungen auf

  • die Ressource Fläche: 2,2 ha Flächeninanspruchnahme
  • die Ressource Boden: gute ackerbauliche Erzeugungsbedingungen, hohes ökologisches Potenzial
  • die Ressource Wasser: bedeutender Grundwasserkörper, geringer Flurabstand zum Grundwasser (Mittlerer Grundwasserstand ca. 2,3 m unter Flur)
  • Klima und Luft: Freilandklimatop, Kaltluftentstehung wegen geringer Gebietsgröße von untergeordneter Bedeutung,
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: artenschutzrechtliche Betroffenheit siehe überschlägige artenschutzrechtliche Bewertung, Gutachten, Bio-Büro Schreiber vom 17.01.2024, vertiefende Untersuchungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich
  • das Landschaftsbild: Agrarlandschaft, Gehölzinsel, Ortsrandeingrünung am nördlich benachbarten Gewerbegebiet
  • Kultur- und Sachgüter: aktuell keine Relevanz
  • den Menschen und seine Gesundheit: Schallimmissionen St 2029, Geruchsemmissionen aus der Landwirtschaft, Kampfmittelrückstände – Gutachten/Sondagen erforderlich.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Zeit von Donnerstag, den 14.08.2025 bis einschließlich Montag, den 15.09.2025 auf der städtischen Internetseite www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus.

Öffnungszeiten Rathaus:

  • Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm