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Bundestagswahl 2025: Briefwahl beantragen
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
Bitte beachten Sie: Durch den vorgezogenen Wahltermin sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt.
Online-Antrag
Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie direkt über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder online über folgenden Link beantragen:
Briefwahlunterlagen beantragen (komuna.net)
Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit ab Montag, 27. Januar 2025 bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025, 23 Uhr.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, um die Briefwahl zu beantragen: per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, per Brief oder E-Mail oder persönlich im Bürgerbüro. Weitere Informatonen dazu finden Sie auf unserer Themenseite: Bundestagswahl 2025: Informationen zur Briefwahl
Wichtige Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025
Durch den vorgezogenen Wahltermin sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Hierdurch können die Stimmzettel erst in der Woche vom 3. bis 7. Februar 2025 an die Stadt Neu-Ulm ausgeliefert werden. Der Versand (bzw. die Abholung) der Briefwahlunterlagen ist erst nach Anlieferung der Stimmzettel möglich, so dass für die Briefwahl nur ein Zeitraum von circa zwei Wochen bleibt.
Aktueller Stand am 4. Februar 2025: Die Stimmzettel sind inzwischen angeliefert worden. Das bedeutet: Die Briefwahlunterlagen können ab sofort versendet werden. Auch die Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro ist ab sofort möglich.
Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen sicher rechtzeitig bei der Stadt Neu-Ulm ankommen, raten wir zu einem frühzeitigen Rückversand der Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Bei einer Rücksendung der Wahlbriefe (nur mit der Deutschen Post möglich), ist mindestens eine Abgabe 3 Werktage vor der Wahl notwendig, damit die Unterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag im Wahlamt eingehen.
Sie können den Wahlbrief auch selbst im Wahlamt abgeben (Bürgerbüro, Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm) oder in den Briefkasten des Bürgerbüros einwerfen.
Als weitere Alternative gibt es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle im Bürgerbüro.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt (Bürgerbüro Neu-Ulm, Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm) eingeht.
Weitere wichtigen Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier:
Bundestagswahl 2025 - Informationen für Wahlberechtigte in der Stadt Neu-Ulm