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Anmeldung in Neu-Ulm

Wenn Sie nach Neu-Ulm gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen persönlich bei der Meldebehörde – im Bürgerbüro Neu-Ulm – anmelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Meldepflichtiger mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Meldepflichtige sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei gemeinsamen Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Meldepflicht

Bitte denken Sie daran, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Online-Terminvereinbarung

Zur Beantragung nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier der umziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
     
  • optional: KFZ-Schein
    (Gleichzeitig kann man mit der Anmeldung des Wohnsitzes auch die notwendigen Änderungen im Kfz-Schein vornehmen lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug einem der beiden Kennzeichen "NU" oder "ILL" zugeteilt ist. Dies ist empfehlenswert, da ein weiterer Behördengang zur KFZ-Zulassungsstelle erspart wird.)
     
  • Bei Zuzug aus dem Ausland werden zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigt:
    - Heiratsurkunde im Original, International oder übersetzt in deutscher Sprache
    - Scheidungsurteil im Original mit Übersetzung in deutscher Sprache
    - falls verwitwert, Sterbeurkunde im Original, International oder übersetzt in deutscher Sprache

Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 1. November 2016 hat der Meldepflichtige nur noch bei der An- und Ummeldung in der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt. Weitere Informationen finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung - Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie im Bürgerbüro Neu-Ulm abholen oder hier herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken:

Formular Wohnungsgeberbestätigung (PDF) 

Weitere Informationen / Literatur 

§§ 17, 22 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG) 

Informationen zur Abmeldung finden Sie hier.

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 

www.buergerbuero.neu-ulm.de