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Kinderreisepass
Kinderreisepässe können seit Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die noch gültigen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommt der Personalausweis in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch nach Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – ebenso wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de