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Kinderreisepass
Für Ausweis- und Einwohnerangelegenheiten in Neu-Ulm ist das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig.
Online-Terminvereinbarung
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro für Sie so gering wie möglich zu halten, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung:
Zur Online-Terminvereinbarung (tempus-termine.com)
Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro.
Auslaufen des Kinderreisepasses
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die noch gültigen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommt der Personalausweis in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch nach Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – ebenso wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Personalausweis: | Reisepass: | |
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Lieferzeit: | 2-3 Wochen | 4-6 Wochen |
Gültigkeit (*): | 6 Jahre | 6 Jahre |
Gebühren (unter 24 Jahren): | 22,80 € | 37,50 € |
* Bitte beachten Sie hierzu auch den Text-Abschnitt Gültigkeit weiter unten.
Biometrietaugliches Lichtbild
Der Personalausweis bzw. Reisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt werden. Fotoaufnahmen für Babys und Kleinkinder sind im Bürgerbüro unter 6 Jahren nicht möglich.
Anforderungen an das Lichtbild: Wir benötigen ein aktuelles biometrisches Passbild (Papierform). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Der Hintergrund darf kein Muster (z.B. Raufasertapete) und keine Schattierungen aufweisen. Des Weiteren dürfen keine Mützen/Haarreif oder sonstiger auffälliger Haarschmuck getragen werden.
Das Foto darf nur die fotografierende Person zeigen. Es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild sein.
Genauere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel auf der Website des Bundesinnenministeriums (bmi.bund.de).
Gültigkeit
Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders eines Kleinkindes, schnell ändert, werden Ausweisdokumente nach den Passvorschriften unter anderem dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Dies kann zum Beispiel auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Ausweispflicht
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Nicht jedes Dokument wird von allen Staaten der Welt als Reisedokument anerkannt. Bitte vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, einen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass akzeptiert. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder unter www.auswaertiges-amt.de.
Voraussetzungen für den Personalausweis und Reisepass
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache des Kindes ist zwingend erforderlich
- Vorhandenes Ausweisdokument des Kindes
Antragsberechtigung
Bei verheirateten Eltern sowie Eltern, die eine Lebenspartnerschaft führen und nicht dauernd getrenntlebend sind, hat die Antragstellung durch beide Elternteile zu erfolgen.
Die Zustimmung (für die Beantragung und Abholung) eines Elternteils durch eine Vollmacht ist ebenfalls möglich: Zustimmungserklärung (PDF)
(Die Unterschrift auf der Vollmacht muss eindeutig mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument übereinstimmen.)
Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind für gewöhnlich aufhält, den Pass/Ausweis beantragen.
Eine Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist (Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Erforderliche Unterlagen
- alte Ausweisdokumente
- Geburtsurkunde
- Unterschriften und Ausweise beider Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Namensänderung
Namensänderungen (z.B. durch Namenserteilung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit der Ausweisdokumente.
Hinweis für Kurzentschlossene
Falls Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird derzeit in 5 Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt und kostet bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 69,50 Euro.
In den Fällen, in denen der Reiseantritt unverzüglich (weniger als 5 Werktage) erfolgen muss, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Reiseantritt möglich ist. Den Passbehörden sind hierfür geeignete Nachweise vorzulegen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie vor der Einreise in andere Länder die Visabestimmungen der Staaten. Das Auswärtige Amt hat Besonderheiten im Internet zusammengefasst: www.auswaertiges-amt.de
Was bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten ist, können Sie hier nachlesen:
Reisepass – Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de)
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de