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Adoption

Eine Adoption wird in Deutschland beim Notar beantragt. Dort wird ein Adoptionsvertrag erstellt, der beim Amtsgericht des Wohnortes eingereicht wird. Durch den gerichtlichen Adoptionsbeschluss wird die Adoption rechtswirksam. Diese wird vom Standesamt im Geburtenbuch oder Geburtenregister vermerkt. Danach können neue Geburtsurkunden (Details unter dem Stichwort „Urkunden“)  mit den Adoptiveltern ausgestellt werden.

Bei Adoptionen im Ausland ist unter Umständen eine Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung nach § 2 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) erforderlich. Über weitere Schritte zur Erlangung eines Umwandlungsbeschlusses nach § 3 AdWirkG sowie über das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) berät Sie das Neu-Ulmer Standesamt gerne.

Sie können auch direkt beim zuständigen Familiengericht des Amtsgerichts Neu-Ulm einen Anerkennungs- oder  Umwandlungsbeschluss erwirken.