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Baulandumlegungen

Voraussetzung: Aufstellung eines Bebauungsplans

Die Baulandumlegung hat das Ziel, zur Erschließung oder Neugestaltung eines Gebietes, bebaute und unbebaute Grundstücke neu zu ordnen. Hierdurch entstehen Grundstücke die nach Lage, Form und Größe die bauliche oder sonstige Nutzung zulassen.
 

Zuständige Umlegungsstelle:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
Augsburger Straße 1
89312 Günzburg

Tel. 08221 / 3660-0
Fax 08221 / 3660-19
E-Mail: poststelle@adbv-gz.bayern.de


Ansprechpartner Stadt Neu-Ulm:

Florian Rüggenmann
Leiter der Abteilung Geoinformation und Vermessung
Tel. (0731) 7050-6200
Fax (0731) 7050-6299
E-Mail: f.rueggenmann@neu-ulm.de 
Zimmer 325, 3. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm