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Denkmalschutz in Neu-Ulm

Den Umgang mit Denkmälern regelt in Bayern das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG) von 1973.

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit. Wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung ist es im Interesse der Allgemeinheit diese zu erhalten.

Baudenkmäler sind Bauten oder Teile von Gebäuden der Vergangenheit. Ein Ensemble ist eine Mehrheit von baulichen Anlagen.

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Elemente, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor - oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Neu-Ulm mit seinen Teilorten verfügt über etwa 115 Baudenkmäler und 37 Bodendenkmäler. Sie werden nachrichtlich in einem Verzeichnis (Denkmal-Liste) geführt. Wer eine Auskunft im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz sucht, wendet sich an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Neu-Ulm.

Besonderheiten:
Bei jeder baugenehmigungspflichtigen Maßnahme wird geprüft, ob denkmalpflegerische Belange berührt werden. Trifft das zu, wird die Unteren Denkmalschutzbehörde (und ggf. das Landesamt für Denkmalpflege, München) an dem Prozess beteiligt.

Der zuständige Denkmalpfleger des Bayerischen Landesamtes und die Untere Denkmalschutzbehörde vereinbaren in der Regel monatlich einen Sprechtag. Hier kann Ihr Beratungswunsch eingeplant werden.

Erforderliche Unterlagen:
Zuschussanträge erhalten Sie von der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Literatur:
- Bayerisches Denkmalschutzgesetz
- Deutscher Gemeindeverlag
- Denkmal-Liste

Kontakt

Renate Maier-Tayblum
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3104
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: r.maier-tayblum@neu-ulm.de 
Zimmer 331, 3. OG.

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm