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Google Street View

Auch in Deutschland ist nun virtuelles Sightseeing möglich. Der Internetdienst „Google Street View“ hat in vielen deutschen Städten und Gemeinden Aufnahmen gemacht. Allerdings möchte nicht jeder Hausbesitzer seine persönliche Umgebung weltweit zur Ansicht zur Verfügung stellen. Für diesen Fall kann der Veröffentlichung der Daten widersprochen werden.

Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen Widerspruch einlegen. Ebenso werden auch die Gesichter von fotografierten Personen automatisch unkenntlich gemacht ("verpixelt"). Hierzu ist kein gesonderter Widerspruch der Betroffenen erforderlich. Ebenfalls unkenntlich gemacht werden laut Zusicherungen von Google Street View fotografierte Kfz-Kennzeichen. 

Google hat eine Online-Funktion gestartet, mit der Häuser bzw. Grundstücke vor der Veröffentlichung in Street View unkenntlich gemacht werden können. Mithilfe dieser Funktion kann Google eigenen Aussagen zufolge sicherstellen, das richtige Haus bzw. Grundstück zu entfernen.

Fotografien von Neu-Ulm werden zunächst noch nicht veröffentlicht.

Schriftliche Widersprüche zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und zur Unkenntlichmachung von Häusern und Grundstücken können gesendet werden an: Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Das Verbraucherportal Bayern informiert umfassend zu Google Street View:
Google Street View (Verbraucherportal Bayern)