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Straßensperrungen

Falls es erforderlich ist, öffentlichen Verkehrsraum in Neu-Ulm in Anspruch zu nehmen, ist hierfür eine Genehmigung einzuholen. Das kann zum Beipsiel der Fall sein bei Aufgrabungen oder sonstiger Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen infolge von Baustellen – zum öffentlichen Verkehrsraum zählen auch Geh- und Radwege – oder bei Veranstaltungen.

Informationen zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie hier: Veranstaltung planen.
 

Erforderliche Unterlagen

Für eine Genehmigung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Verkehrszeichenplan (Lageplan)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Das ausgefüllte Dokument bitte unterschreiben und mit den erforderlichen Anlagen an die Stadt Neu-Ulm senden.
 

Antragsformulare

 

Kontakt

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Tel. (0731) 7050-7201 oder 7050-7202
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: verkehrsrecht@neu-ulm.de 

Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm