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Straßensperrungen

Falls es erforderlich ist, öffentlichen Verkehrsraum in Neu-Ulm in Anspruch zu nehmen, ist hierfür eine Genehmigung einzuholen. Das kann zum Beipsiel der Fall sein bei Aufgrabungen oder sonstiger Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen infolge von Baustellen – zum öffentlichen Verkehrsraum zählen auch Geh- und Radwege – oder bei Veranstaltungen.

Informationen zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie hier: Veranstaltung planen.
 

Erforderliche Unterlagen

Für eine Genehmigung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Verkehrszeichenplan (Lageplan)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Das ausgefüllte Dokument bitte unterschreiben und mit den erforderlichen Anlagen an die Stadt Neu-Ulm senden.
 

Antragsformulare

 

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der jeweiligen Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Karte zur Gebietsaufteilung (PDF).
 

Marion Guter
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7202
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: m.guter@neu-ulm.de
Zimmer 230

Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Zuständigkeit für: Innenstadt Ost (östlich ab der Reuttier Straße), Finningen, Gerlenhofen, Hausen, Werzlen, Holzschwang, Jedelhausen, Offenhausen, Pfuhl, Reutti, Marbach, Neubronn, Tiefenbach, Schwaighofen, Steinheim, Memminger Straße südlich des Allgäuer Ring, Vorfeld, Wiley und Industriegebiet, B10 östlich der Memminger Straße, A7 ab südlich Anschlussstelle Nersingen (in der Karte gelb markiert)
 

Thomas Kaiser
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7201
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.kaiser@neu-ulm.de
Zimmer 230

Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm

Zuständigkeit für: Innenstadt westlich einschließlich Reuttier Str, Ringstr., Weststadt, Südstadt, Ludwigsfeld, B 28, B10 westlich bis Memminger Str. und von St 2023 bis östliche Gemarkungsgrenze, Burlafingen einschließlich KNU8 und St2023, A7 Anschlussstelle Nersingen (in der Karte lila markiert)