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Flüchtlingsunterbringung
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Stadt Neu-Ulm.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nach Bayern kommen, werden zunächst in einem ANKER-Zentrum untergebracht. "ANKER" steht hierbei für: Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung/Rückkehr. Diese Einrichtungen gibt es in allen bayerischen Regierungsbezirken. An den dort vorhandenen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kann ein Asylantrag gestellt werden. Aus den ANKER-Einrichtungen und zum Teil angegliederten Unterkunfts-Dependancen erfolgt gegebenenfalls die Verteilung in die Anschlussunterbringung nach einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.
Unterbringung von Asylbewerbern im Speichergebäude
Speichergebäude im Starkfeld in Neu-Ulm geht als weitere Unterkunftsdependance des ANKER Schwaben in Betrieb
28. Januar 2021 – Die Regierung von Schwaben plant, das sogenannte Speichergebäude als weitere Unterkunftsdependance des ANKER Schwaben zu nutzen. Aktuell läuft nach Informationen der Regierung von Schwaben noch eine Legionellenprüfung der Haustechnik. Die Ergebnisse sollen Anfang der Kalenderwoche 5 vorliegen. Die Belegung soll dann schrittweise erfolgen. Das Speichergebäude im Starkfeld ist auf eine Kapazität von 250 Plätzen ausgelegt. Die Einrichtung soll zunächst mit ca. 50 Personen belegt werden.
In Abhängigkeit von der Entwicklung der Zugangssituation plant die Regierung von Schwaben dort allein reisende Personen und Familien ohne schulpflichtige Kinder unterzubringen. Die in Neu-Ulm untergebrachten Asylbewerber haben demnach bereits weite Teile ihres Asylverfahrens in Donauwörth durchlaufen und warten nun auf eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Weitere Informationen
Pressemitteilung der Regierung von Schwaben (PDF)
Kontakt
Für die Unterbringung der Asylbewerber und den Betrieb der Dependance im Neu-Ulmer Speichergebäude ist die Regierung von Schwaben zuständig. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen zu der neuen Einrichtung direkt an die Regierung von Schwaben wenden.
Telefon: 0821/327-2223
Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen in der Dieselstraße
12. Mai 2020 – Die Regierung von Schwaben hat ein vierstöckiges Wohngebäude in der Dieselstraße in Neu-Ulm, welches vom Landratsamt Neu-Ulm im Jahr 2016 als dezentrale Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde, vom Landratsamt übernommen. Das Wohnobjekt, in dem ehemals auch eine Discothek untergebracht war, will die Regierung künftig zur Unterbringung von bis zu 70 Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden, nutzen. Zu diesem Personenkreis zählen z.B. Flüchtlinge aus Krisenregionen wie etwa Syrien sowie ehemalige afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr. Dies teilte die Regierung von Schwaben mit.
Wegen der Corona Pandemie sollen in Neu-Ulm zunächst besonders schutzbedürftige Personen – etwa ältere oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – aufgenommen werden, die aus anderen Übergangswohnheimen in Schwaben kommen. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird zeitnah erfolgen. Wann die ersten Personen eintreffen, steht noch nicht genau fest.
Bereits Anfang Mai wurde das Gebäude mit Betten, Spinden, Tischen, usw. ausgestattet. Einsatzkräfte des THW Augsburg und Neu-Ulm leisteten bei dieser Aktion tatkräftige logistische Unterstützung. Um die Liegenschaft kümmern sich künftig ein Einrichtungsleiter und ein Hausmeister der Regierung.
Kontingentflüchtlinge haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf dem freien Markt eine Wohnmöglichkeit zu suchen. Bis dahin können sie in sogenannten Übergangswohnheimen wohnen.
Pressemitteilung der Regierung von Schwaben vom 12.05.2020 (PDF)
Kontakt
Verantwortlicher Träger der Einrichtung ist die Regierung von Schwaben.
Regierung von Schwaben
Sachgebiet „ANKER-Einrichtung; Flüchtlingsunterbringung; Flüchtlingsbetreuung
Tel. 0821 / 327-01