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Hausnummerierung
Anbringung der Hausnummernschilder
Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar?
Hausnummern tragen wesentlich zur Orientierung bei. Sie gewährleisten für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste, Feuerwehr und der Polizei. Sie erleichtern postalische Zustellungen und den privaten Besuchsverkehr und dienen der Zuordnung eines Gebäudes für Zwecke des Meldewestens.
Fehlende oder unleserliche Hausnummern und Straßenschilder können bei Rettungseinsätzen zu einer akuten Bedrohung von Menschenleben führen!
Daher gilt es folgendes zu beachen:
- Es soll darauf geachtet werden, dass die Hausnummernschilder so angebracht werden, dass sie eine einwandfreie Orientierung ermöglichen, insbesondere für Notfälle, auch vom fahrenden Auto aus und bei Dunkelheit.
- Das Hausnummernschild ist bei Neubauten spätestens bei Bezugsfertigkeit, im Übrigen binnen 14 Tagen nach der Zuteilung, anzubringen.
- In Neubaugebieten und an Neubauten sollte die Orientierung durch eine vorläufige Beschilderung an Bauzäunen oder Hauswänden ermöglicht werden.
- Die Hausnummer muss von der Straße aus, zu der das Gebäude zugeteilt ist, deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder oder Schutzdächer etc. behindert werden.
- Sind Hauseingänge von Rückgebäuden oder Seitengebäuden von der Straße aus nicht deutlich zu erkennen, so sind zusätzliche Hausnummern oder Hinweisschilder an den straßenseitigen Zugängen/Zufahrten anzubringen.
- Liegen Gebäude nicht unmittelbar an der Straße, so sind an geeigneter Stelle Hinweisschilder anzubringen.
- Der jeweilige Grundstückseigentümer ist zur Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung der Hausnummernschilder auf seine Kosten verpflichtet.
- Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, sämtliche Bewohner des Gebäudes bei Neuerteilung, Wiedererteilung oder Änderung einer Hausnummer zu informieren.
Die amtlich zugeteilten Hausnummern können im Geodatenportal (gisserver.de/neuulm) eingesehen werden.
Zuteilung einer Hausnummer
Nach Genehmigung Ihres Baugesuches erhalten Sie umgehend schriftlich Ihre zugeteilte Hausnummer per Bescheid mitgeteilt. Auf Antrag können zusätzlichen Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.
Die Hausnummer kann nur bedingt und auf schriftlichen Antrag des Eigentümers geändert werden. Bei Neuerteilung, Wiedererteilung oder Änderung einer Hausnummer beträgt die Gebühr 65,00 Euro pro Hausnummer.
Die rechtlichen Grundlagen bilden das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, das Baugesetzbuch, sowie die aufgrund der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erstellte Satzung der Stadt Neu-Ulm über die Hausnummerierung.
Die aktuelle Hausnummernsatzung finden Sie auf der Seite Satzungen der Stadt Neu-Ulm (6/2 Satzung über die Hausnummerierung).
Kontakt
Bei Fragen zur Hausnummerierung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Geoinformation und Vermessung:
Elke Held
Abteilung Geoinformation und Vermessung
Tel. (0731) 7050-6203
Fax (0731) 7050-6299
E-Mail: e.held@neu-ulm.de
Zimmer: 326, 3.Stock
Geschäftszimmer
Abteilung Geoinformation und Vermessung
Tel. (0731) 7050-6201
Fax (0731) 7050-6299
E-Mail: geoinformation@neu-ulm.de
Zimmer: 326, 3.Stock
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm