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Nichtamtliche Beschilderung von Kindern für Kinder: Fuß vom Gas im Wohngebiet

Schilderkampagne zur Geschwindigkeitsreduzierung in Wohngebieten

In Wohngebieten wird oftmals zu schnell gefahren. Diese Erfahrung hat auch die Stadtverwaltung Neu-Ulm gemacht. Immer wieder wenden sich besorgte Eltern an die Verwaltung und bitten um geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, um Autos auf Gefahrensituationen hinzuweisen und so zum Abbremsen zu bewegen. Da in solchen Fällen leider nicht immer eine Lösung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung möglich ist, hat Neu-Ulms Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger eine „Schilderkampagne“ ins Leben gerufen.

Die Idee: In besonders stark betroffenen Gebieten soll auf spielende Kinder hingewiesen werden. Ziel ist es, dass Fahrzeuglenker achtsamer unterwegs sind und den Fuß vom Gas nehmen. 

Die bunten Motive für die Hinweisschilder wurden von Neu-Ulmer Kindern und Familien gestaltet. Die städtische Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht hat die passenden Stellen zur Platzierung der Schilder ausgewählt. 

 

Was bedeutet „nichtamtliche Beschilderung“?

Bei „nichtamtlichen Schildern“ handelt es sich um Schilder, die es nicht im Straßenverkehrskatalog zur Straßenverkehrsordnung gibt. Sie müssen sich klar von amtlichen Verkehrseichen unterscheiden, so dass sie nicht mit ihnen verwechselt werden können.

 

Weitere Stellen für nichtamtliche Schilder melden

In Ihrem Wohngebiet befindet sich ebenfalls eine besondere Gefahrensituation? Neu-Ulmer Familien, die gefährliche Stellen in Wohngebieten melden und die dortige Anbringung einer nichtamtlichen Beschilderung beantragen möchten, können sich per E-Mail an strassen-verkehrsrecht@neu-ulm.de an die Stadtverwaltung wenden.

Die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht wird anschließend prüfen, ob dort ein amtliches Verkehrszeichen oder alternativ ein nichtamtliches Schild möglich beziehungsweise sinnvoll ist.