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Plakatierungsgenehmigungen

Die Stadt Neu-Ulm hat mit Wirkung vom 01.07.2005 der Firma Wall AG das alleinige Recht zur Vermarktung von allen Werbeflächen auf öffentlichem Grund im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegerechtes übertragen. Somit werden in Neu-Ulm für gewerbliche Veranstaltungen keine Plakatiergenehmigungen mehr erteilt.
 

Wofür wird eine Plakatiergenehmigung benötigt?

Ausgenommen von der oben genannten Regelung sind Veranstaltungen der Stadt Neu-Ulm, Veranstaltungen von Neu-Ulmer Vereinen sowie Parteienwerbung. Hierfür werden Plakatiergenehmigungen benötigt.

Wenn Veranstaltungen der Stadt Neu-Ulm, Veranstaltungen von Vereinen oder Parteien beworben werden sollen, ist dies mindestens eine Woche vorher bei der Stadt Neu-Ulm schriftlich zu beantragen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Stadtverwaltung.
 

Ansprechpartnerin

Lisa Schadt
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7103
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: l.schadt@neu-ulm.de
Zimmer 229

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm