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Plakatierungsgenehmigung

Die Stadt Neu-Ulm hat mit Wirkung vom 01.01.2023 der Firma Kommunale Außenwerbung Günther + Schiffmann GmbH & Co. KG das alleinige Recht zur Vermarktung von allen Werbeflächen auf öffentlichem Grund übertragen. Somit werden in Neu-Ulm seitens der Stadtverwaltung für gewerbliche Veranstaltungen keine Plakatiergenehmigungen mehr erteilt.

Wenn Sie Plakatwerbung für eine gewerbliche Veranstaltung planen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Firma.

 

Wofür wird eine Plakatiergenehmigung benötigt?

Ausgenommen von dieser Regelung sind nicht kommerzielle Veranstaltungen der Stadt Neu-Ulm und von Neu-Ulmer Vereinen sowie Parteienwerbung. Hierfür werden Plakatiergenehmigungen benötigt.

Um eine Plakatiergenehmigung zu beantragen, verwenden Sie bitte das nachfolgende Online-Formular.

 

Online-Formular

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Plakatierung (inkl. Großplakate)

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht

Tel. (0731) 7050-7103
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: sondernutzung@neu-ulm.de
Zimmer 229

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm