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Prostitution – Anmeldung für Prostituierte
Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Dies muss immer persönlich erfolgen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
Beschreibung
Die Anmeldung muss persönlich bei der Behörde erfolgen, die für den Ort, an dem Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben wollen, zuständig ist. Für das Stadtgebiet Neu-Ulm ist das die Stadtverwaltung Neu-Ulm / Dezernat 1 / Sicherheit und Ordnung.
Besonderheiten: Sie können sich zusätzlich eine Alias-Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält antelle Ihres richtigen Namens einen ausgedachten Namen (Künstlernamen).
Voraussetzungen
Gesundheitliche Beratung
Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in Neu-Ulm beim Landratsamt Neu-Ulm (Gesundheitsamt) statt.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.
Website Gesundheitsamt Neu-Ulm (landkreis-nu.de)
Nichtdeutsche Staatsangehörige
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt hier die Ausländerbehörde:
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen:
- 2 aktuelle Passbilder
- Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument (gegebenenfalls Arbeitserlaubnis für Deutschland)
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG). Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nur maximal 3 Monate alt sein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Antrag für eine Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Alias-Bescheinigung nur bearbeiten können, wenn Sie bei Ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Terminvereinbarung
Wir können Ihren Antrag nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeiten.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Anmeldung einen Termin unter der Telefonnummer (0731) 7050-7100 oder 7050-7203. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an prostitution@neu-ulm.de.
Dauer und Kosten der Anmeldung
Bearbeitungszeit: ca. 60 bis 90 Minuten
Gebühren: 35 Euro für die Anmeldebescheinigung (und gegebenenfalls zusätzlich 35 Euro für eine Alias-Anmeldebescheinigung)
Bei einer Ersatzausstellung (zum Beispiel bei Verlust oder Namensänderung) fällt eine Gebühr in Höhe von 35 Euro an.
Sperrbezirk
Bei der Ausübung der Prostitution in Neu-Ulm ist der Sperrbezirk zu beachten.
In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubieten und auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten. Die Anbahnung der Prostitution ist nur in den hierfür ausdrücklich im Stadtgebiet ausgewiesenen Anbahnungszonen außerhalb des Sperrbezirks erlaubt.
Wenn Sie in einem verbotenen Bereich arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit und Sie müssen ein Bußgeld bezahlen. Wenn Sie wiederholt im verbotenen Bereich arbeiten, wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet.
Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer die Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich tragen.
Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 3-10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit und Ordnung:
Tel. (0731) 7050-7100 oder 7050-7203
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: prostitution@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Montag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |