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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zur Vormerkung bzw. zum Bezug einer geförderten Mietwohnung. Die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Die Voraussetzung für einen solchen Schein ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

 

Besonderheiten

  • Wohnungsvergabe nach sozialer Dringlichkeit
  • Beschränkung der Wohnfläche nach Haushaltsgröße
  • alleinstehend bis 50 m² oder 2 Wohnräume
  • Zwei Haushaltsangehörige bis 65 m² oder drei Wohnräume
  • Drei Haushaltsangehörige bis 75 m² oder drei Wohnräume
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 15 m² oder einen Wohnraum mehr

 

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweis der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung
  • Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
  • Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I; siehe Formulare weiter unten)
  • Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (Angaben zur Dringlichkeit; siehe Formulare weiter unten)
  • Einkommenserklärung für den/die Antragsteller/in (Stabau IIIa; siehe Formulare weiter unten)
  • Sofern Sie weitere Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen haben:
    Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb; siehe Formulare weiter unten)

 

Kosten

Rahmengebühr von € 7,50 bis € 30,00

PDF-Formulare

Alternativ stehen Ihnen nachfolgende amtliche Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung:


Die ausgedruckten und unterschriebenen PDF-Formulare senden Sie bitte mit Einkommensnachweisen an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Bauordnung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Aus rechtlichen Gründen kann der Antrag nicht als E-Mail übersandt werden, da die Stadt Neu-Ulm Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt.

Kontakt

Abteilung Bauordnung
Zimmer 310, 3. Stock
Tel. (0731) 7050-1213
Fax (0731) 7050-1299
E-Mail: bauordnung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm