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Grillzone im Naherholungsgebiet Ludwigsfeld

Am See im Naherholungsgebiet Ludwigsfeld gibt es seit 2018 eine öffentliche Grillzone. Hier kann in den Sommermonaten in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 30. September mit mitgebrachten Grills gegrillt werden.

Das gilt es zu beachten

Damit durch das Grillen keine anderen Badegäste belästigt werden und die Umwelt nicht zu Schaden kommt, gibt es einige Regeln zu beachten. Diese Regeln gelten zusätzlich zu den gültigen Bestimmungen für die Naherholungsgebiete.

Einweggrills sind beispielsweise nicht erlaubt, da der Untergrund durch die Hitzeeinwirkung beschädigt würde.

Nach dem Grillen den Müll bitte entsorgen bzw. wieder mitnehmen!

Weiter unten finden Sie alle geltenden Vorschriften im Überblick. Die Einhaltung der Vorschriften wird von einer Sicherheitsfirma kontrolliert. Bei Verstößen drohen entsprechende Bußgelder.

Das Grillen außerhalb der Grillzone ist nicht gestattet.

Alle Regeln im Überblick

  • Das Grillen ist innerhalb der ausgewiesenen Grillzone vom 1. Mai bis 30. September gestattet. In den restlichen Zeiten besteht absolutes Grillverbot.
     
  • Das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Grillzone ist nicht gestattet.
     
  • Brandschäden sind zu vermeiden. Es dürfen nur Grilleinrichtungen verwendet werden, deren Grillschale mindestens 40 cm vom Boden entfernt ist. Es ist darauf zu achten, dass Naturstein- und Asphaltbeläge durch die Hitzeeinwirkung nicht beschädigt und nicht durch Fett verschmutzt werden. Grillen auf Holzbelägen o.ä. brennbaren Untergründen ist zu vermeiden.
     
  • Offene Feuerstellen sind nicht erlaubt.
     
  • Es sind nur sicherheitsgeprüfte Grillgeräte erlaubt, die kippsicher sind und keine scharfen Konturen haben.
     
  • Es dürfen nur sicherheitsgeprüfte Anzündhilfen verwendet werden. Diese dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nicht gestattet sind Brennspiritus, Benzin oder andere leicht entzündliche Stoffe als Anzünder.
     
  • Die heißen Grillgeräte sind stets im Auge zu behalten. Auf spielende Kinder und Passanten ist zu achten. Der Grill ist so zu platzieren, dass niemand behindert wird.
     
  • Zu brennbaren Materialien, Bäumen und Sträuchern ist ausreichend Abstand zu halten. Zwischen Grill und Bäumen sowie Sträuchern ist immer ein Abstand zur Seite und nach oben von mindestens 2 Metern einzuhalten.
     
  • Asche darf nur erkaltet hinterlassen werden. Die Glut muss ausgekühlt oder mit Wasser gelöscht sein, bevor sie in einem der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden darf.
     
  • Der Abfall ist in den öffentlichen Abfalleimern/-containern zu entsorgen. Glas,  Papier und  Weißblech ist bei der nächsten Recycling-Station zu entsorgen. Die Flächen sind sauber zu hinterlassen.